Aufenthaltstitel

→ Drittstaatsangehörige benötigen eine Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet. Sie wird in Form eines Aufenthaltstitels erteilt. Es gibt in Deutschland sieben verschiedene Aufenthaltstitel, die → Aufenthaltserlaubnis, die → Blaue Karte EU, das → Visum und die beiden → ICT-Karten werden befristet erteilt. Die → Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU und die → Niederlassungserlaubnis sind unbefristet. Staatsangehörige aus Mitgliedsländern der Europäischen Union (→ Unionsbürger und ‑bürgerinnen) genießen → Freizügigkeit und benötigen keinen Aufenthaltstitel. → Asylsuchende erhalten während des → Asylverfahrens eine → Aufenthaltsgestattung.

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