ICT-Karte/ICT-Karte mobil

Die ICT-Karte und die ICT-Karte mobil sind  Aufenthaltstitel, die an  Drittstaatsangehörige vergeben werden, die im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers nach Deutschland kommen. Die ICT-Karte gilt für Drittstaatsangehörige, die innerhalb eines Unternehmens aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen, die ICT-Karte mobil für Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind und von dort nach Deutschland kommen.