Einbürgerung
Unter Einbürgerung versteht man den Erwerb der → Staatsangehörigkeit eines Landes auf Antrag eines → Ausländers oder einer Ausländerin. Für eine Einbürgerung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, etwa eine gewisse Mindestaufenthaltsdauer. Unterschieden wird in der Regel zwischen Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung. Seit dem Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform am 27. Juni 2024 besteht in Deutschland ein Anspruch auf Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren (zuvor: acht) ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen, einen auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus besitzen, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten, nicht strafrechtlich verurteilt worden sind, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland in einem Einbürgerungstest nachweisen. Vor Inkrafttreten der Reform war es in der Regel erforderlich, die vorherige Staatsangehörigkeit aufzugeben (→ Doppelte Staatsangehörigkeit). Die Mindestaufenthaltsfrist kann nun bei besonders guten schulischen oder beruflichen Leistungen oder bürgerschaftlichem Engagement von fünf auf drei Jahre verkürzt werden (zuvor: von acht auf sieben). Bei der Ermessenseinbürgerung entscheidet die zuständige Behörde, ob Einbürgerungswillige auch eingebürgert werden, wenn nicht alle Bedingungen der Anspruchseinbürgerung erfüllt sind (Ermessen). Dies kann beispielsweise bei einem öffentlichen Interesse an der Einbürgerung der Fall sein (z. B. bei Spitzensportlern und -sportlerinnen). Nichtsdestotrotz müssen auch bei der Ermessenseinbürgerung gewisse Mindestanforderungen erfüllt sein (z. B. rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt im Inland). Die Einbürgerung kann ab dem 16. Lebensjahr selbst beantragt werden; Kinder sowie Ehepartner und -partnerinnen können miteingebürgert werden. Das → ausgeschöpfte Einbürgerungspotenzial gibt Auskunft darüber, wie viele → Ausländerinnen und Ausländer, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, sich innerhalb eines Jahres einbürgern lassen.
