Gastarbeiter

Ab Mitte der 1950er Jahre bis zum Anwerbestopp 1973 wurden in der Bundesrepublik Deutschland ausländische Arbeitskräfte über bilaterale Anwerbeabkommen mit süd- bzw. südosteuropäischen und nordafrikanischen Staaten angeworben. Im öffentlichen Sprachgebrauch bürgerte sich für diese Personen die Bezeichnung ‚Gastarbeiter‘ ein, womit implizit davon ausgegangen wurde, dass diese Personen in ihre Herkunftsländer zurückkehren würden. Auch in der DDR wurden ausländische Arbeitskräfte angeworben (sog. Vertragsarbeiter und Vertragsarbeiterinnen).

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