Irreguläre Migrantinnen und Migranten („Menschen ohne Papiere“/„Sans Papiers“)

: Als irreguläre Migrantinnen und Migranten werden → Ausländerinnen und Ausländer  bezeichnet, die sich ohne → asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Status sowie ohne → Duldung und somit ohne behördliche Erfassung (in diesem Sinne „ohne Papiere“ bzw. „Sans Papiers“) in Deutschland befinden. Der SVR empfiehlt, nicht von irregulären Migrantinnen und Migranten zu sprechen, sondern von irregulär aufhältigen Migrantinnen und Migranten. Damit wird betont, dass nicht der Mensch irregulär/illegal ist, sondern sein Aufenthalt. Die meisten irregulär aufhältigen Migrantinnen und Migranten sind zunächst legal (z. B. mit einem → Arbeits-, Studierenden- oder Touristenvisum) nach Deutschland oder Europa eingereist und dann nach Ablauf oder Verlust ihres Aufenthaltstitels im Land geblieben. Zur genauen Anzahl und den Lebensverhältnissen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten gibt es kaum belastbare Daten.

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