Reglementierte Berufe
Einige Berufe sind in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, dass für ihre Ausübung eine bestimmte Qualifikation gesetzlich vorgeschrieben ist. Nur wer diese Qualifikation nachweisen kann – in der Regel durch eine bestandene staatliche Prüfung –, erhält eine Ausübungserlaubnis für den jeweiligen Beruf. Liegt ein ausländischer Berufsabschluss vor, muss behördlich festgestellt werden, dass er einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Wenn dafür Ausbildungsinhalte fehlen, müssen sie nachgeholt oder durch eine Kenntnisprüfung nachgewiesen werden (→ Anerkennung ausländischer Abschlüsse). Zu den reglementierten Berufen gehören u. a. die meisten → Gesundheits- und Pflegeberufe, Berufe in Schule und Erziehung sowie die Berufe Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und Architekt/Architektin. Es gibt insgesamt 81 bundesrechtlich und 18 auf Länderebene reglementierte Berufe
