Vorrangprüfung

Bei der Vorrangprüfung wird geprüft, ob ein Arbeitsplatz mit einem inländischen Arbeitnehmer bzw. einer inländischen Arbeitnehmerin besetzt werden kann (bzw. einer Person aus der EU/EWR/Schweiz oder einem → Ausländer/einer Ausländerin mit → Niederlassungserlaubnis). Nur wenn sich keine passende bevorrechtigte Bewerberin bzw. kein passender Bewerber findet, kann ein ausländischer Bewerber bzw. eine ausländische Bewerberin eingestellt werden. Die Vorrangprüfung findet nur noch in wenigen Bereichen der → Arbeitsmigration Anwendung, bspw. bei der → Westbalkan-Regelung‘.

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