Pressemitteilung - Sachverständigenrat

Selektive Abschaffung der Optionspflicht weder praxistauglich noch gerecht

„Bei der Abschaffung der Optionspflicht zeigen sich deutliche Umsetzungsprobleme. Der Kompromiss im Koalitionsvertrag stellt den Gesetzgeber vor enorme Schwierigkeiten in der konkreten Gesetzesformulierung. Der Kompromiss, die doppelte Staatsangehörigkeit bei ‚hier geborenen und aufgewachsenen Kindern‘ zu akzeptieren, ist ein Einfallstor für Definitionsprobleme und Bürokratieaufbau. Unklar dabei ist vor allem die Frage, wie sich das ‚Aufwachsen in Deutschland‘ nachweisen lässt.

Die von der Bundesregierung derzeit angestellten Überlegungen, einen deutschen Schulabschluss als Nachweis für das Kriterium des ‚Aufgewachsen seins‘ und damit als Bedingung für die doppelte Staatsangehörigkeit zu formulieren, sind weder praxistauglich noch gerecht. Ein Kind mit langer Schulkarriere in Deutschland, das aber seinen Schulabschluss im Ausland gemacht hat, würde im Gegensatz zu einem im Ausland aufgewachsenen Kind, das lediglich das letzte Schuljahr in Deutschland verbracht hat, höhere Hürden zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit überwinden müssen. Es zeigt sich: Die selektive Abschaffung der Optionspflicht ist nicht durchführbar.

Die nun deutlich werdenden Umsetzungsprobleme eines halbherzigen Kompromisses machen deutlich, dass eine konsistente Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, wie sie der SVR empfohlen hat, der bessere Weg wäre. Der SVR hatte einen Doppelpass mit Generationenschnitt vorgeschlagen, der die doppelte Staatsangehörigkeit sowohl bei Geburt in Deutschland als auch bei Einbürgerung ermöglichen würde. Zugleich würde eine automatische und generationenübergreifende Weitergabe von rechtlich und politisch nicht unproblematischen Mehrfachstaatsangehörigkeiten verhindert.

Der Koalitionsvertrag konstruiert hingegen eine nicht nachvollziehbare Asymmetrie zwischen dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und durch Geburt (ius soli). Personen, die sich einbürgern lassen wollen, müssen den Pass ihres Herkunftslandes aufgeben, in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern sollen beide Pässe behalten dürfen.

Der SVR hält es nach wie vor für unverzichtbar, das Staatsangehörigkeitsrecht umfassend zu modernisieren. Diesem wichtigen Projekt sollte sich die Regierung im Zuge der notwendigen Abschaffung der Optionspflicht jetzt zuwenden. Das wäre auch aus integrationspolitischer Sicht richtig. Koalitionsvereinbarungen sind nicht in Stein gemeißelt.“

Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen:
Statement-Langenfeld_Optionspflicht

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Dorothee Winden, Kommunikation
SVR GmbH, Neue Promenade 6, 10178 Berlin
Tel. 030-288 86 59-18 und email hidden; JavaScript is required

Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.

Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Christine Langenfeld (Vorsitzende), Prof. Dr. Ludger Pries (Stellvertretender Vorsitzender) sowie Prof. Dr. Gianni D’Amato, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Wilfried Bos, Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu, Prof. Dr. Ursula Neumann und Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan.