Pressemitteilung Sachverständigenrat

SVR: Blue Card muss im Ausland noch bekannter gemacht werden

SVR zieht nach einem Jahr Blue Card eine erste Bilanz: Deutschland ist mit der Liberalisierung der Zuwanderungsregelungen gut aufgestellt. Der Zuzug von Hochqualifizierten ist fast ohne Einschränkungen möglich. Es fehlt aber ein modernes Zuwanderungsmarketing. SVR empfiehlt aktives und offensives Werben um ausländische Fachkräfte.

Berlin, 31. Juli 2013. Mit der Blue Card und der seit dem 1. Juli 2013 geltenden neuen Beschäftigungsverordnung hat die Bundesregierung das Zuwanderungsrecht grundlegend erneuert. Nach der Blue Card, die den Zuzug für Akademiker fast ohne Einschränkungen ermöglicht, erleichtert die neue Beschäftigungsverordnung den Zuzug nichtakademischer Fachkräfte, die in Mangelberufen wie z.B. als Krankenpfleger arbeiten. Damit hat die Bundesregierung die Empfehlungen des SVR zur Zuwanderungssteuerung nahezu vollständig umgesetzt.

„Die Gesetze sind gut, aber sie sind im Ausland noch zu wenig bekannt gemacht worden“, erklärte Prof. Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). „Es fehlt ein modernes Zuwanderungsmarketing.“ Das gelte auch für das ‚Mini-Punktesystem‘, das zeitgleich mit der Blue Card eingeführt worden ist: Ausländische Akademiker können ein halbes Jahr lang in Deutschland einen Job zu suchen, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren (§ 18c Aufenthaltsgesetz). „Damit wurde erstmals das einwanderungspolitische Dogma ‚Keine Zuwanderung ohne Arbeitsvertrag‘ durchbrochen“, sagte Langenfeld. „Auch für diese Innovation muss verstärkt die Werbetrommel gerührt werden.“

„Die Bundesregierung verhält sich viel zu defensiv. Wir brauchen eine offensive Informationskampagne im Ausland, die aktiv über die rechtlichen Möglichkeiten informiert. Dabei muss auch vermittelt werden, dass ausländische Fachkräfte in Deutschland willkommen sind“, sagte Langenfeld. Der Imagewandel vom ‚Nichteinwanderungsland‘ zum weltoffenen Einwanderungsland müsse aktiv vorangetrieben werden. „Die neuen Regelungen gehören ins Schaufenster und nicht unter den Ladentisch.“

Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen:
PM-SVR-zieht-Bilanz_Ein-Jahr-Blue-Card

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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.

Dem Sachverständigenrat gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Christine Langenfeld (Vorsitzende), Prof. Dr. Ludger Pries (Stellvertretender Vorsitzender) sowie Prof. Dr. Gianni D’Amato, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Wilfried Bos, Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Yasemin Karakasoglu (Mitgliedschaft ruht), Prof. Dr. Ursula Neumann und Prof. Dr. Haci Halil Uslucan.