Pressemitteilung Sachverständigenrat

Syrischen Flüchtlingen Schutz gewähren

Angesichts des anhaltenden Bürgerkriegs in Syrien sollte sich die EU auf eine gemeinsame, abgestimmte Aufnahme von syrischen Flüchtlingen einigen. Die Aufnahme von 5.000 Flüchtlingen durch Deutschland ist ein wichtiger erster, aber nicht ausreichender Schritt. Angesichts von zwei Millionen Flüchtlingen in den Nachbarländern sollten auch die EU-Mitgliedstaaten Flüchtlingen Schutz bieten. Zudem sollten die Bundesländer ermöglichen, dass in Deutschland lebende Syrer geflüchtete Verwandte schnell aufnehmen können.

Berlin, 26. August 2013. In den letzten Monaten ist die Zahl der Menschen, die aus Kriegs- und Krisengebieten flüchten und in Deutschland Schutz suchen, gestiegen. Seit Jahresbeginn haben knapp 53.000 Personen erstmals einen Antrag auf Asyl gestellt. Das ist zwar ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr, aber dieser folgt auf stark gesunkene Flüchtlingszahlen in den letzten Jahren: 2007 war mit 19.164 Erstanträgen ein Tiefpunkt erreicht, 2012 waren es 64.539 Anträge. „Wichtig ist, dass dort, wo nun neue Unterkünfte für Flüchtlinge eröffnet werden, die Anwohner frühzeitig eingebunden werden“, sagte Prof. Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration. „Dann kann es gelingen, Ängste auszuräumen und stattdessen Verständnis und Hilfsbereitschaft zu wecken.“

Unter den neuen Flüchtlingen ist ein großer Anteil von Menschen, die vor dem Bürgerkrieg in Syrien geflüchtet sind. „Es ist eine Frage der Menschlichkeit, sie in Deutschland aufzunehmen“, sagte Langenfeld. Seit Anfang des Jahres haben rund 5.500 Syrer einen Asylerstantrag in Deutschland gestellt. Darüber hinaus nimmt Deutschland über ein bundesweites Kontingent weitere 5.000 besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge auf. Zudem hat der Deutsche Bundestag mit einem parteiübergreifenden Beschluss Ende Juni gefordert, den Weg dafür freizumachen, dass in Deutschland lebende Syrer ihre vor dem Bürgerkrieg geflüchteten Angehörigen vorübergehend bei sich aufnehmen können. Die Familien müssen sich hierbei zur Übernahme der Kosten verpflichten.

Die Bundesländer sollten hier nicht länger abwarten, sondern eine zügige Aufnahme von Verwandten ermöglichen. Bislang haben nur vier Bundesländer (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg) das BMI um sein Einvernehmen für eine entsprechende Aufnahmeanordnung ersucht. In Deutschland leben rund 60.000 Personen syrischer Herkunft. Viele sind seit Monaten in großer Sorge um ihre Angehörigen. Sie sollten schnell die Möglichkeit erhalten, Familienmitglieder bei sich aufzunehmen.

Darüber hinaus sollten sich die EU-Mitgliedstaaten aus humanitären Gründen auf eine gemeinsame, abgestimmte Aufnahme syrischer Flüchtlinge verständigen. „Es ist sehr zu begrüßen, dass sich Deutschland im EU-Innenministerrat hierfür bereits mehrfach eingesetzt hat, bislang leider ohne Erfolg“, sagte Langenfeld. Es sei ein erster wichtiger Schritt, dass Deutschland ein Kontingent von 5.000 besonders schutzbedürftigen syrischen Flüchtlingen aufnimmt. Andere EU-Länder sind diesem Beispiel bislang leider nicht gefolgt, einzige Ausnahme ist Schweden.

Angesichts von zwei Millionen Syrern, die außer Landes geflohen sind, und weiteren vier Millionen Flüchtlingen innerhalb Syriens darf die EU nicht wegsehen. Eine Aufnahme von syrischen Flüchtlingen ist aus humanitären Gründen notwendig, aber auch um die Nachbarstaaten zu entlasten. Die unmittelbaren Nachbarländer haben – auch in Relation zu ihrer Bevölkerung – eine sehr große Zahl syrischer Flüchtlinge aufgenommen. Libanon (4,3 Mio. Einwohner) beherbergt bereits über eine Million Flüchtlinge, Jordanien (6,5 Mio. Einwohner) hat über 500.000 Flüchtlinge aufgenommen, so Angaben des UNHCR. Hier sollte die EU nicht nur mit finanziellen Mitteln helfen, sondern Flüchtlingen auch Zuflucht gewähren.

Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen:
PM_SVR_Fluechtlinge_schuetzen

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Dorothee Winden, Kommunikation
Tel. 030-288 86 59-18 und email hidden; JavaScript is required

Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland.
Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und hand-lungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht. Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Christine Langenfeld (Vorsitzende), Prof. Dr. Ludger Pries (Stellvertretender Vorsitzender) sowie Prof. Dr. Gianni D’Amato, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Wilfried Bos, Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu (Mitgliedschaft ruht), Prof. Dr. Ursula Neumann und Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan.