Szenarien und Regelungsoptionen für die Zeit nach Ablauf des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Kriegsflüchtlinge (Juni 2023 – Januar 2024)

Mit Beschluss vom 4. März 2022 aktivierte der Rat erstmals die Richtlinie 2001/55/EC zum vorübergehenden Schutz im Falle eines Massenzustroms. Temporary Protection gilt zunächst für zwei Jahre und soll per erneutem Ratsbeschluss um ein weiteres Jahr (bis 2025) verlängert werden – jedoch nicht darüber hinaus (Artikel 4 der RL). Somit stellt sich die Frage nach Regelungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen für die Zeit nach dem 3. März 2025 – eine Zeit, die in nicht allzu weiter Ferne liegt und auf die Deutschland und die EU in flüchtlings- und aufenthaltsrechtlicher wie in gesellschaftspolitischer Hinsicht vorbereitet sein sollten.

Der Policy Brief soll aufenthaltsrechtliche bzw. flüchtlingspolitische Optionen auf deutscher wie auf europäischer Ebene vor dem Hintergrund unterschiedlicher Szenarien über den weiteren Verlauf des Krieges herausarbeiten. Dabei sollen außen- und europapolitische Fragen hinsichtlich der weiteren Beziehungen zur Ukraine ebenso einbezogen werden wie integrationspolitische und aufenthaltsrechtliche Herausforderungen, die sich im nationalen Rahmen stellen. Auch einschlägige Erfahrungen aus dem Umgang mit Bürgerkriegsflüchtlingen bzw. geduldeten Personen als Folge der postjugoslawischen Kriege in den 1990er Jahren sollen dabei Berücksichtigung finden. Ziel ist die Darlegung von Handlungsoptionen für Politik auf nationaler und europäischer Ebene, die unterschiedliche Kriegsverläufe in den Blick nehmen und die Interessen unterschiedlicher Akteure in den Blick nehmen.

Die Ergebnisse wurden in einer Studie veröffentlicht.


Studie

Daueraufenthalt, Rückkehr oder zirkuläre Mobilität? Optionen für ukrainische Kriegsflüchtlinge nach dem vorübergehenden Schutz

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