Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neufassung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2021

Stellungnahme | Oktober 2021

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zum Gesetzentwurf zur Neufassung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (TIntG) in Nordrhein-Westfalen anlässlich einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag am 1. Oktober 2021 Stellung zu nehmen. Der SVR begrüßt das Vorhaben. Die Neufassung des TIntG hat eine stärker auf die Gesamtgesellschaft ausgerichtete Perspektive – sie denkt den sozialen Zusammenhalt sowie die Bekämpfung von Diskriminierung mit. In seiner Stellungnahme regt der SVR an, das Konzept der diversitätssensiblen Öffnung der Verwaltung im Gesetz zu verankern. Denn Menschen mit Migrationsgeschichte sind keine homogene Gruppe und haben nicht zwangsläufig ein Teilhabedefizit oder besonderen Förderbedarf. Staatliche und gesellschaftliche Institutionen müssen sich auf gesellschaftliche Vielfalt in unterschiedlichsten Ausprägungen einstellen.