Einbürgerung von Geflüchteten in Frankreich: Marie Walter-Franke und Hakan Yücetas auf Studienreise

Paris/Lille, 15. – 24. September 2025

Dr. Marie Walter-Franke und Dr. Hakan Yücetas reisten im Rahmen des SVR-Forschungsprojekts „Einbürgerung als Integrationsbooster für Geflüchtete“ nach Frankreich.

Die Reise begann mit einem Besuch der französischen Asylagentur OFPRA. Dort nahmen das Forschungsteam Dr. Walter-Franke und Dr. Yücetas an Asylanhörungen teil und führte Fachgespräche mit der Leitung der Schutzabteilung über die Rolle des OFPRA als amtliche Instanz für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte. Das Forschungsteam sprach zudem mit Mitarbeitenden der französischen Ombudsperson für die Rechte der Nutzer öffentlicher Einrichtungen (Défenseur des Droits). Dabei ging es um die Möglichkeiten der Ombudsperson, Einbürgerungsinteressierte bei ihrer Antragstellung und ihrer Kommunikation mit den Behörden zu unterstützen. Mit Vincent Lassalle-Byhet, Rechtsanwalt am Staatsrat und Kassationsgericht, tauschte sich das Team zudem über die aktuelle Rechtsprechung in Fällen von Entzug der Staatsangehörigkeit aus. Mit dem Politologen Dr. Emilien Fargues (Universität Versailles Saint-Quentin) sprach das Team zudem über dessen teilnehmende Beobachtung und Interviews in den französischen Einbürgerungsbehörden.

In Paris und Lille trafen sich Dr. Walter-Franke und Dr. Yücetas sowohl mit Mitarbeitenden aus der Praxis wie auch aus den Geschäftsstellen zahlreicher Nichtregierungsorganisationen im Bereich der sozialen und juristischen Arbeit mit Geflüchteten: der GISTI (Groupe d’information et de soutien des immigré.e.s), La Cimade, France Terre d’Asile, Aida (Association d’insertion des Demandeurs d’asile), und Les mots pour l’écrire. Sie berichteten, dass rechtliche Verschärfungen und Budgetkürzungen im Asyl- und Integrationsbereich ihre Arbeit deutlich einschränken. Ihre Unterstützung konzentriert sich daher zunehmend auf die Phase der Asylantragstellung, in der Geflüchtete weder arbeiten noch Sprach- oder Integrationskurse besuchen dürfen. Nach der Anerkennung müssen Schutzbedürftige anschließend schnell in den Arbeits- und in den Wohnungsmarkt integriert werden. Künftig werden auch Sprachkurse nur noch bis Niveau A1 angeboten, danach steht lediglich eine Sprachlern-App zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig steigen die Sprachanforderungen für den Erhalt eines mehrjährigen Aufenthaltstitels (je nach Aufenthaltsdauer A2 oder B1) und für die Einbürgerung (B2).  Aufgrund dieser veränderten Lage spielt die Einbürgerung in der Arbeit mit Geflüchteten in Frankreich seit einigen Jahren praktisch kaum noch eine Rolle. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können lediglich auf die Möglichkeit eines Einbürgerungsantrages in ferner Zukunft hinweisen. In Einzelfällen erhalten Geflüchtete Unterstützung, wenn sie persönliche Beziehungen mit Akteuren aus der Geflüchtetenhilfe pflegen. Dies bestätigten auch sieben eingebürgerte oder im Einbürgerungsverfahren befindende Geflüchtete in qualitativen Interviews mit dem Forschungsteam. Ihre Erfahrungen zeigen große Unterschiede in der Verfahrensdauer, Polizeiprüfung und im Umgang mit den Behörden. Personen, über deren Antrag noch nicht entschieden war, äußerten zudem Verunsicherung wegen aktueller Änderungen im Asyl-, Migrations-, und Staatsangehörigkeitsrecht.

Zum Schluss der Reise tauschten sich Dr. Marie Walter-Franke und Prof. Dr. Jules Lepoutre (Universität Côte d’Azur), beauftragter Forschungspartner in Frankreich und anerkannter Experte des französischen Einbürgerungsrechts, mit der Leitung des französischen Innenministeriums zu den gewonnenen Erkenntnissen und Entwicklungen zur französischen Verwaltung von Einbürgerungen aus. Dem SVR-Forschungsteam wurde darüber hinaus ein Besuch der Einbürgerungsbehörden (Préfectures) in Aussicht gestellt. Prof. Lepoutre erstellt in diesem Rahmen einen Forschungsbericht zur Einbürgerung von Geflüchteten in Frankreich, organisierte die Studienreise und begleitete das SVR-Team durchgängig.

Die Reise fand im Rahmen des Projekts „Einbürgerung als Integrationsbooster. Potenziale und Herausforderungen der Einbürgerung von Geflüchteten“ statt, das von der Stiftung Mercator gefördert wird. Ziel des dreijährigen, vergleichend angelegten Forschungsprojekts ist es, Potenziale und Herausforderungen der Einbürgerung von Geflüchteten in Deutschland zu analysieren und dabei internationale Erfahrungen anderer Länder wie Schweden und Frankreich einzubeziehen.

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