Abschiebung

Eine Abschiebung (auch Rückführung) ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht, wenn eine → ausländische Person keinen  Aufenthaltstitel (mehr) besitzt. Eine Abschiebung wird durchgesetzt, wenn die Ausreise vollzogen werden kann (→ Ausreisepflicht/vollziehbare Ausreisepflicht) und die betroffene ausländische Person innerhalb der ihr gesetzten Ausreisefrist nicht selbständig ausgereist ist. Mit einer Abschiebung können Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs verbunden sein; auch wird ein befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot mit ihr ausgesprochen.

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