Asylbewerberleistungsgesetz

Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden Höhe und Form der Leistungen geregelt, auf die Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Deutschland Anspruch haben. Die Leistungen dienen der Sicherung des Grundbedarfs. Das Gesetz gilt für → Asylbewerber und Asylbewerberinnen, aber auch für → vollziehbar Ausreisepflichtige, Personen mit → Duldung und für andere → Ausländer und Ausländerinnen, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.

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