Asylbewerberleistungsgesetz

Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden Höhe und Form der Leistungen geregelt, auf die Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Deutschland Anspruch haben. Die Leistungen dienen der Sicherung des Grundbedarfs. Das Gesetz gilt für  Asylbewerber und Asylbewerberinnen, aber auch für  vollziehbar Ausreisepflichtige, Personen mit  Duldung und für andere  Ausländer und Ausländerinnen, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.

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