Integrationsgesetz
Zur staatlichen Steuerung von → Integration haben seit 2010 insgesamt acht Bundesländer Integrations- und Teilhabe- bzw. Partizipationsgesetze erlassen: das Partizipationsgesetz in Berlin, das Partizipations- und Integrationsgesetz in Baden-Württemberg, das Integrationsgesetz in Bayern, das Teilhabe- und Integrationsgesetz in Nordrhein-Westfalen, das Integrations- und Teilhabegesetz in Schleswig-Holstein, das Hessische Integrations- und Teilhabegesetz sowie zuletzt im Jahr 2024 das Integrations- und Teilhabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz. Die Regelwerke in Berlin und Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2021 umfassend reformiert. In weiteren Ländern sind entsprechende Gesetze in Arbeit. Die Landesintegrationsgesetze geben Ziele und Grundsätze vor und regeln vor allem die Rahmenbedingungen von Integrationspolitik, also bspw. die Position von Integrationsbeauftragten und die Kompetenzen von Integrationsbeiräten. Zudem unterstützen sie die → diversitätssensible Öffnung der Verwaltung.
Infolge der Flüchtlingszuwanderung 2015/16 hat der Bund im Juli 2016 ein sog. Integrationsgesetz beschlossen, das verschiedene Gesetzesänderungen im Aufenthaltsgesetz, Sozialgesetzbuch und Asylgesetz vornahm. Es folgt dem Grundsatz „Fördern und Fordern”. Im Mittelpunkt steht die → Integration von → Flüchtlingen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Durch eine Sicherung des Aufenthaltsstatus während der Ausbildung (s. → 3-plus-2-Regelung), eine weitere Öffnung von Integrations- und Sprachkursen sowie die befristete Aussetzung der → Vorrangprüfung für drei Jahre abhängig von der Arbeitsmarktlage in den Ländern und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten sollen Flüchtlinge an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Auf der anderen Seite fordert das Gesetz auch die Pflicht zur Mitwirkung bei Integrationsmaßnahmen wie etwa → Integrationskursen und ermöglicht den Ländern, eine befristete → Wohnsitzauflage zur Vermeidung sozialer Brennpunkte zu erlassen. Auch die → Niederlassungserlaubnis, die Flüchtlinge bisher nach drei Jahren erhalten können, wurde an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Über die Integration von Flüchtlingen hinaus plante die Ampel-Koalition in der 20. Legislaturperiode ein Partizipationsgesetz für mehr → Teilhabe und Repräsentanz vvon Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Das Vorhaben wurde jedoch nicht umgesetzt.
