Ungeklärte Staatsangehörigkeit

Personen, deren Staatenlosigkeit nicht nachgewiesen ist bzw. die potenziell Angehörige eines anderen Staates sind, werden von den Behörden in Deutschland zum Teil als Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit eingestuft. Anders als offiziell anerkannte Staatenlosigkeit ist ungeklärte Staatsangehörigkeit kein rechtlich definierter Begriff, aus dem sich bestimmte Rechtsfolgen ergeben. Vielmehr handelt es sich um einen Arbeitsbegriff; die als vorübergehend gedachte Kategorisierung „ungeklärte Staatsangehörigkeit“ bedeutet, dass der Prozess der Klärung der Staatsangehörigkeit bzw. Staatenlosigkeit noch nicht abgeschlossen ist.

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