Presseinformation – Sachverständigenrat

Gemeinsam gestalten: Migration aus Afrika nach Europa

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) nimmt in seinem Jahresgutachten 2020 erstmals Afrika in den Blick. Die „Afrika-Gipfel“ der EU, die Investorenkonferenz „Compact with Africa“ der G20 oder die „Agenda 2063“ der Afrikanischen Union zeigen, dass die weltpolitische Bedeutung dieses Kontinents zunimmt. Auch in der Migrationspolitik müssen Deutschland und Europa enger mit afrikanischen Staaten zusammenarbeiten. In seinem elften Jahresgutachten analysiert der SVR die Wanderungsbewegungen innerhalb Afrikas sowie aus Afrika nach Europa und Deutschland. Er beschreibt die Bedingungen und Folgen der Migration innerhalb und aus Afrika in andere Weltregionen sowie den Umgang der deutschen und europäischen Politik damit – und leitet daraus politische Empfehlungen ab, die über die aktuelle Corona-Krise hinaus gültig sind.

Berlin, 28. April 2020. Migration aus Afrika nach Europa? Dabei denken viele an jene verzweifelten Menschen, die von Nordafrika aus in Schlauchbooten in See stechen, um an der italienischen Küste zu landen. Tatsächlich ist das Wanderungsgeschehen in und aus Afrika mit seinen sehr unterschiedlichen Herkunfts-, Ziel- und Transitregionen deutlich vielfältiger. „Die meisten Medien berichten vor allem über Fluchtmigration. Daneben gibt es aber auch Arbeitsmigration, Migration von Studierenden und Hochqualifizierten, Heirats- und Familienmigration sowie zirkuläre Wanderungsbewegungen – innerhalb des afrikanischen Kontinents und, in geringerem Maße, auch interkontinental“, sagt Prof. Dr. Petra Bendel, die Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Wenig beachtet ist außerdem die Tatsache, dass afrikanische Staaten auch Ziel internationaler Migration sind, und dass einige von ihnen zu den Ländern gehören, die weltweit am meisten Flüchtlinge aufnehmen. „Es fehlt uns in Deutschland und Europa an Wissen über das Wanderungsgeschehen in und aus Afrika. Aber nur auf Basis einer soliden Bestandsaufnahme ist es möglich, Migration gemeinsam zu gestalten. Hierzu will der SVR beitragen“, begründet Prof. Bendel den thematischen Fokus des diesjährigen Jahresgutachtens.

Die EU verwendet derzeit viel Geld und Mühe darauf, irreguläre Migration aus Afrika zu unterbinden. „Migrationspolitik ist aber mehr als Grenzkontrolle“, so die SVR-Vorsitzende. Der SVR unterstützt darum die Idee, dass Deutschland gemeinsam mit anderen europäischen Staaten innerhalb der EU aktiv nach neuen Formen der Kooperation mit afrikanischen Staaten sucht. „Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 sollte hierfür genutzt werden. Die Bundesregierung sollte außerdem dafür Sorge tragen, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das jüngst in Kraft getreten ist, auch in afrikanischen Staaten Wirkung entfaltet. Ergänzend dazu sollte ein Weg für Menschen eröffnet werden, die keine akademische oder berufliche Qualifikation vorweisen können.“

Der SVR schlägt ein temporäres Arbeitsvisum gegen ‚Kaution‘ als neuen regulären Weg nach Europa vor.

Unter bestimmten Voraussetzungen sollten Migrantinnen und Migranten aus Afrika die Möglichkeit erhalten, bei dem europäischen Staat, den sie ansteuern, eine Art ‚Kaution‘ zu hinterlegen. Im Gegenzug können sie regulär einreisen und einen temporären Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit erhalten. Wenn sie anschließend fristgerecht ausreisen, erhalten sie dieses Geld wieder zurück. „Ein solches Visum würde es auch Arbeitnehmern ohne formale Qualifikation ermöglichen, kontrolliert einzureisen und könnte so irreguläre Migration reduzieren. Es wäre zugleich ein Instrument, um mit afrikanischen Staaten zu kooperieren“, sagt Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., SVR-Mitglied und Wirtschaftsexperte. „Mit den temporär befristeten, aber nicht zwangsläufig einmaligen Aufenthalten soll zugleich das Potenzial von Migration für die Entwicklung im Herkunftsland aktiviert und genutzt werden. Die Zugewanderten sollen nach Ablauf des Visums zurückkehren und ihre Ersparnisse und neu gewonnenen Kontakte nutzen, um im Heimatland eine Firma zu gründen, in den Arbeitsmarkt einzusteigen oder in die Landwirtschaft zu investieren. Das kann Prozesse zirkulärer Migration initiieren, von denen alle Seiten profitieren, und so auch einen Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit leisten.“

Flüchtlingsschutz: Finanzierung sichern, neue Modelle erproben, Resettlement ausweiten.

Einige afrikanische Länder wie Uganda, der Sudan und Äthiopien gehören zu den Staaten, die weltweit am meisten Flüchtlinge aufnehmen. Die humanitären Organisationen, die Flüchtlinge dort versorgen, haben aber schwerwiegende Finanzierungsprobleme. Die Europäische Union sollte daher die Mittel für die humanitäre Flüchtlingshilfe erhöhen, und die Mitgliedstaaten der EU sollten ihre Resettlement-Kontingente ausbauen. Angesichts der Lage in Transitländern wie Libyen und auf dem Mittelmeer plädiert der SVR dafür, neue staatliche Missionen zur Seenotrettung auf europäischer Ebene einzusetzen und zu koordinieren. In Libyen werden viele Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten derzeit in Haftanstalten verbracht. „Diese müssen geschlossen und ihre Insassen und Insassinnen evakuiert werden. Notfalls sollte hier eine ‚Koalition der Aufnahmewilligen‘ vorangehen und diese Menschen aufnehmen“, sagt die SVR-Vorsitzende Prof. Bendel. „Zugleich muss an einer dauerhaften Form der Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU gearbeitet werden.“

Rückkehrpolitik kooperativer und nachhaltiger gestalten.

„Die Rückkehrpolitik ist ein notwendiger Bestandteil einer gemeinsam gestalteten Migrationspolitik“, sagt der Stellvertretende SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Daniel Thym. „Die von der EU definierten legitimen Ziele, den Grenzschutz zu verbessern und Migration wirksam zu kontrollieren, lassen sich aber nur gemeinsam mit afrikani­schen Regierungen erreichen. Dass ausreisepflichtige Personen nicht in ihre Herkunftslän­der zurückgeführt werden können, liegt derzeit hauptsächlich an der mangelnden Kooperation der Herkunftsstaaten. Hier müssen Lösungen gefunden werden, die auch die legitimen Interessen dieser Staaten berücksichtigen. Im Gegenzug zu Rücknahmevereinbarungen mit afrikanischen Staaten kann befristete Erwerbsmigration nach Europa erleichtert werden, wie es das SVR-Modell für temporäre Arbeitsvisa vorsieht.“ Wie wirksam bestehende Programme zur freiwilligen Rückkehr in afrikanische Länder sind, diese Frage ist bislang noch zu wenig erforscht. Der SVR empfiehlt, diese Programme zu evaluieren und sie besser zu koordinieren. Für eine nachhaltige Rückkehr sollten die Erfahrungen der Betroffenen stärker berücksichtigt und die Reintegrationsprogramme langfristiger gestaltet werden.

Prognosen zukünftiger Migrationsbewegungen sind unsicher.

Zu einer nüchternen und realistischen Betrachtung gehört es, anzuerkennen, dass die demografische Entwicklung auf den beiden Kontinenten in unterschiedliche Richtungen geht: „In Europa stagniert die Bevölkerungszahl, und in einigen Ländern und Regionen geht sie sogar zurück, während sie in Afrika wächst“, sagt Prof. Bendel. „Der Blick auf die Demografie allein erlaubt aber noch keine Aussagen über künftige Migrationsbewegungen, denn es gibt keinen eindeutigen oder gar linearen Zusammenhang zwischen Bevölkerungswachstum und Auswanderung. Prognosen eines baldigen ungebremsten Zuzugs aus Afrika nach Europa sind von den aktuellen Daten nicht gedeckt und wissenschaftlich nicht haltbar.“ Der SVR empfiehlt, unter der anstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein wissenschaftliches Netzwerk anzustoßen, das die Migrationsbewegungen in und aus Afrika untersucht. Es soll auf bereits vorhandenen Prognosetechniken und Forschungsergebnissen aufbauen und diese systematisieren.

Das SVR-Jahresgutachten „Gemeinsam gestalten. Migration aus Afrika nach Europa“ finden Sie hier.

Die Pressemitteilung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner für Medienanfragen:
Daniel Bax
Kommunikation SVR GmbH
Telefon: 030/288 86 59-18
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Über den Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Expertengremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht. Das SVR-Jahresgutachten 2020 wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Petra Bendel (Vorsitzende), Prof. Dr. Daniel Thym (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Claudia Diehl, Prof. Dr. Viola B. Georgi, Prof. Dr. Christian Joppke, Prof. Dr. Birgit Leyendecker, Prof. Panu Poutvaara, Ph.D., Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger und Prof. Dr. Hans Vorländer.

Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de