SVR zum Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, das dazu dienen soll, mehr ausländische Fachkräfte für Deutschland zu gewinnen. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) begrüßt diese Maßnahmen grundsätzlich, hält darüber hinaus aber weitere Schritte für erforderlich, um das Ziel zu erreichen.

Berlin, 5. Oktober 2018. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat das Bundeskabinett am 2. Oktober ein Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten verabschiedet. Nach Einschätzung des SVR setzt die Bundesregierung mit dem Eckpunktepapier an der richtigen Stelle an, indem sie sich bei den zuwanderungspolitischen Reformen auf die beruflich qualifizierten Fachkräfte konzentriert. Besonders hervorzuheben sind dabei zwei Maßnahmen: Erstens plant die Bundesregierung, in Zukunft auch beruflich qualifizierten Fachkräften außerhalb von Engpassberufen die Möglichkeit zu geben, nach Deutschland zu kommen. Zweitens soll durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beruflich qualifizierten Fachkräften die Möglichkeit eröffnet werden, auch ohne Arbeitsvertrag zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einzureisen. Damit würden beruflich qualifizierte Fachkräfte mit akademisch qualifizierten Fachkräften gleichgestellt.

Der SVR hätte sich allerdings bei der Anwerbung beruflich qualifizierter Fachkräfte – einer zentralen Herausforderung – von der Bundesregierung mehr Mut gewünscht. Bislang gilt: Eine Einreiseerlaubnis setzt voraus, dass Bewerberinnen und Bewerber die Gleichwertigkeit der im Ausland absolvierten Berufsausbildung nachweisen können. In dem Eckpunktepapier stellt die Bundesregierung klar, dass dieser rechtliche Status quo erhalten bleibt. Prof. Dr. Thomas Bauer, der Vorsitzende des SVR, empfiehlt hier mehr Experimentierbereitschaft: „Es ist gut dokumentiert, dass die Nachweispflicht der Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung eine zentrale Hürde der Einwanderung beruflich qualifizierter Fachkräfte darstellt. Entsprechend sollte man zumindest im Rahmen eines Pilotprojekts ausprobieren, inwieweit man den Gleichwertigkeitsnachweis durch andere für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration relevante Kriterien ersetzen kann.“ Der SVR hat in seinem Jahresgutachten 2018 mit der „Nimm2+“-Regelung ein solches Modell entwickelt.

Aus Sicht des SVR hat die Bundesregierung in dem Eckpunktepapier zu einem zentralen Streitthema der letzten Wochen einen pragmatischen Kompromiss gefunden: Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, einen generellen Spurwechsel aus dem Asyl in die Erwerbsmigration nicht vorzusehen. Gleichzeitig sollen klare Kriterien festgelegt werden, die es Geduldeten erlauben, aus dem Duldungsstatus in einen regulären Aufenthalt zu wechseln. Der Kompromiss verhindert einerseits, dass der Asylbereich zu einem generellen Zuzugskanal aufgewertet wird und daraus Pull-Effekte entstehen. Andererseits soll denjenigen Personen ein faires Bleibeangebot unterbreitet werden, die sich bereits integriert haben und auf absehbare Zeit im Land bleiben werden. Der SVR begrüßt darüber hinaus die Absichtserklärung, die Anwendung der 3+2-Regelung bundesweit zu vereinheitlichen.

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Über den Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Expertengremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.

Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Thomas K. Bauer (Vorsitzender), Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Petra Bendel, Prof. Dr. Claudia Diehl, Prof. Dr. Viola B. Georgi, Prof. Dr. Christian Joppke, Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger, Prof. Dr. Daniel Thym und Prof. Dr. Hans Vorländer.