Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des AGG
Stellungnahme | Mai 2026
Das Bundeskabinett hat am 6. Mai 2026 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet und wird am 27./28.05.2026 in den Ausschüssen beraten. Der Gesetzentwurf reagiert auf europarechtliche Anpassungserfordernisse, bringt aber auch eigene Vorstellungen ein. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) nimmt hierzu Stellung.
Zum einen bewertet der SVR ausgewählte Änderungen des Gesetzes wie das zivilgesellschaftliche Benachteiligungsverbot, die Änderung der Kirchenklausel, erweiterte Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die um zwei Monate verlängerte Präklusionsfrist. Zum anderen geht der SVR auf Aspekte ein, die nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, wie die nicht erfolgte Umstellung auf kollektiven Rechtschutz. Grundsätzlich begrüßt der SVR die behutsame Reform und sieht Verbesserungen im Sinne eines effektiven Schutzes vor Diskriminierung, bedauert aber, dass der Gesetzentwurf keine Missbrauchsklausel in Bezug auf das sogenannte AGG-Hopping enthält.
