Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe – Impulse für ein chancengerechtes Bildungssystem

Positionspapier | November 2025

Nach wie vor ist der Bildungserfolg in Deutschland stark abhängig von der sozialen Herkunft und den damit verbundenen finanziellen Ressourcen sowie dem Bildungshintergrund der Familien. Dabei ist Bildung ist nicht nur ein Menschenrecht, das für alle in Deutschland lebenden Personen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gilt, sondern Bildung ist ein wesentlicher Schlüssel zu wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Teilhabe. Da Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund überproportional häufig in einkommensschwachen Familien leben, sind sie besonders benachteiligt. Das gilt vor allem für neuzugewanderte Kinder mit geringen Deutschkenntnissen und für jene mit Fluchtbiografie.

In dem SVR-Positionspapier sind Wege zu einer chancengerechteren Bildung für alle beschrieben. Eine Empfehlung lautet, möglichst früh in den Zugang zu Bildung und in Sprachförderung zu investieren und Zugangshürden abzubauen.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten

Stellungnahme | Oktober 2025

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde vom Innenausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen, anlässlich einer Anhörung am 6. Oktober 2025 zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung Stellung zu nehmen.

Mit dem Gesetzentwurf will die schwarz-rote Regierungskoalition die Einstufung bestimmter Länder als sicher vereinfachen. Konkret bedeutet dies, dass sie künftig durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung (und das heißt ohne Zustimmung des Bundesrats) möglich sein soll. Zum anderen soll die Regelung, dass in Verfahren über Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam zwingend ein Rechtsbeistand bestellt werden muss, wieder abgeschafft werden.

Die Stellungnahme des SVR beschränkt sich auf ausgewählte Aspekte des erstgenannten Vorhabens. Dabei unterstützt der SVR grundsätzlich die Idee, mit dem Instrument der sicheren Herkunftsländer die Asylmigration von anderen Zuwanderungsmöglichkeiten zu entkoppeln. Der gewählte Weg, die Listenerweiterung über eine Rechtsverordnung zu organisieren, ist allerdings verfassungsrechtlich nicht risikolos und erhöht die Komplexität des Rechts. Zugleich mahnt der SVR mehr Transparenz über die Kriterien zur Einstufung an und empfiehlt, auch am Ziel einer verbindlichen gemeinsamen europäischen Liste sicherer Herkunftsstaaten festzuhalten.

Stellungnahme zum Referententwurf für ein Leistungsrechtsanpassungsgesetz

Stellungnahme | August 2025

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeladen, aus Anlass einer Verbändeanhörung zum Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes Stellung zu nehmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 mit einem Aufenthaltsrecht nach der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz eingereist sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Bislang bekamen ukrainische Geflüchtete Bürgergeld.

Der SVR bewertet das Vorhaben aus zwei Perspektiven: aus rechtlicher Sicht und hinsichtlich der Zweckmäßigkeit.

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes Schleswig-Holstein

Stellungnahme | April 2025

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde vom Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags eingeladen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes aus Anlass einer Schriftlichen Anhörung Stellung zu nehmen.

In seiner Stellungnahme begrüßt der SVR die künftig vorhandene Option, in Einzelfällen eine Zentralisierung beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge vorzunehmen. Angesichts der Tatsache, dass sich im Bereich der Migrations- und Rückkehrpolitik bislang ein Vollzugsdefizit und damit chronische Ineffizienz feststellen lässt, kann die Teilzentralisierung von Zuständigkeiten ein zielführender Weg sein, um die Ausländerbehörden vor Ort zu entlasten und den Vollzug zu erleichtern.

SVR-Empfehlungen für eine wirksame Migrations- und Integrationspolitik mit Maß und Mitte. Impulse für die Legislaturperiode 2025–2029

Positionspapier | März 2025

Anlässlich der derzeit stattfindenden Sondierungsgespräche legt der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) Empfehlungen für die neue Legislaturperiode vor. Er empfiehlt, Migration möglichst effektiv zu steuern, um Fachkräfte zu gewinnen, und die Flüchtlingsaufnahme einerseits und Rückführungen von nicht Schutzberechtigten andererseits menschenrechtskonform und europäisch umzusetzen. Weiterhin muss Integration und Teilhabe aller gefördert werden und in Wohnraum, Kitas und Schulen investiert werden. Dies dient der Akzeptanz von Vielfalt. Jeder Form von Gewalt und Extremismus oder Diskriminierung muss entschieden entgegengetreten werden.

Positionspapier zur EU-Asylpolitik

Positionspapier | November 2024

Am 1. Dezember 2024 nimmt die neue Europäische Kommission ihre Arbeit auf. Aus diesem Anlass hat der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) ein Positionspapier veröffentlicht, das Stellung nimmt zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und der aktuellen Debatte. Die Empfehlungen für die EU-Legislaturperiode 2024 bis 2029 richten sich sowohl an die europäischen Institutionen als auch an die Verantwortlichen im Bund. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Europäische Union den Weg zu einem solidarischen Europa geht und die Asylpolitik gemeinsam umsetzt oder ob die Mitgliedstaaten weiter oder gar verstärkt Alleingänge beschreiten.

Der SVR empfiehlt in seinem Papier eine grundsätzlich sachlichere und differenziertere Debatte zur Asyl- und Migrationspolitik sowie eine rasche und umfassende Umsetzung der bereits beschlossenen GEAS-Reform. Dabei müssen jedoch flüchtlings- und menschenrechtliche Standards gewahrt bleiben.

Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

Stellungnahme | Juli 2024

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde vom Presse- und Informationsamts der Bundesregierung eingeladen, zur Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) Stellung zu nehmen.

Der SVR hat sich in der jüngeren Vergangenheit mit Fragestellungen beschäftigt, die Berührungspunkte zu Nachhaltigkeitsthemen aufweisen. In seinem 2023 veröffentlichten Jahresgutachten hat er den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migration analysiert und entsprechende Handlungsoptionen entwickelt. Der SVR empfiehlt der Bundesregierung, auch die Aspekte, die hieraus für eine Klimaaußen- und
-migrationspolitik resultieren, in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie zu berücksichtigen. Die Stellungnahme geht auf ausgewählte Aspekte aus dem Jahresgutachten ein.

Stellungnahme zu den Möglichkeiten und Grenzen einer rechtskonformen Auslagerung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten

Stellungnahme | Juni 2024

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), Prof. Dr. Hans Vorländer, und Prof. Dr. Winfried Kluth, Mitglied des SVR, wurden vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eingeladen, aus Anlass eines Austausches von Sachverständigen im BMI im März 2024 Stellung zu den Möglichkeiten einer rechtskonformen Auslagerung von Asylverfahren in sichere Drittstaaten zu nehmen. Die im Nachgang des Gesprächs dem Ministerium übermittelte heute veröffentlichte gemeinsame Stellungnahme beider macht erhebliche Bedenken geltend.

Die diskutierten Vorschläge zu einer Auslagerung von Asylverfahren werfen erhebliche politische, juristische und operative Fragen auf. Das gilt vor allem für die Beachtung des in der Genfer Flüchtlingskonvention verankerten Prinzips der Nichtzurückweisung sowie das Verbot der kollektiven Ausweisung. Eine Kooperation mit Drittstaaten und im internationalen Verbund ist auch im Flüchtlingsschutz unabdingbar. Dazu braucht es mehr und bessere Migrationsabkommen, bei denen die Verantwortung nicht einfach ausgelagert, sondern geteilt werden muss. Es geht um die Öffnung regulärer Zugangswege etwa im Bereich der Arbeitsmigration und Migration zum Zweck der Aus- und Weiterbildung. Eine reine Auslagerung von Verfahren und Schutz hingegen würde die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union in Fragen der Menschenrechte nachhaltig erschüttern.

Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Neuordnung im Migrationsbereich durch Schaffung einer zentralen Ausländerbehörde

Stellungnahme | Mai 2024

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde vom Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags eingeladen, Stellung zu den dort beratenden Gesetzentwürfen zur Neuordnung im Migrationsbereich zu nehmen. Beide Gesetzentwürfe sehen die Schaffung einer zentralen Landesausländerbehörde vor und zielen damit auf eine überschaubare Umorganisation auf oberbehördlicher Ebene ab.

In seiner Stellungnahme begrüßt der SVR das Ansinnen der einbringenden Fraktionen, die Neuorganisation von Aufgaben und Zuständigkeiten gesetzlich zu regeln, obwohl viele der geplanten Maßnahmen auch untergesetzlich durch Erlasse oder Verwaltungsvorschriften umsetzbar wären. Ein Gesetzgebungsprozess werde der fortgesetzten Bedeutung von Fragen der Migrationssteuerung im Freistaat Thüringen gerecht und ermögliche eine breitere öffentliche Debatte sowie die Möglichkeit, im Rahmen von Beteiligungsverfahren die Positionen unterschiedlicher Akteure einzubeziehen. Im Weiteren setzt sich der SVR auch dezidiert mit einzelnen Regelungsvorschlägen der Fraktionen auseinander und bewertet diese. Dabei regt er an, die neue zentrale Ausländerbehörde so auszugestalten, dass sie von den kommunalen Behörden als echte Unterstützung und Servicestelle wahrgenommen werden kann.

Stellungnahme zur Einführung eines Teilhabe- und Partizipationsgesetzes Niedersachsen

Stellungnahme | Februar 2024

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, im Vorfeld der Beratungen zur Einführung eines niedersächsischen Teilhabe- und Partizipationsgesetzes eine Stellungnahme abzugeben. Der SVR begrüßt die Bemühungen um eine nachhaltige Ausgestaltung der Integrationsinfrastruktur und das Vorhaben eines Teilhabe- und Partizipationsgesetzes. Dabei ist es aus Sicht des SVR wichtig, Integration als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und ein auf Potenziale ausgelegtes Verständnis von Zuwanderung und Diversität voranzubringen.

Der SVR empfiehlt ein Gesetz, das nicht nur eine symbolisch-kommunikative Dimension hat, sondern auch durch konkrete Umsetzungsinstrumente flankiert ist und Zuständigkeiten klar bestimmt. Ein zentraler Regelungsbereich sollte die diversitätssensible Öffnung der Verwaltung sein. Darüber hinaus kann für die Einrichtung von Integrationsbeiräten und -beauftragten auf Ebene des Landes und der Kommunen eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Im Hinblick auf die Wirkung des Gesetzes ist auch die Frage der finanziellen Hinterlegung zentral. Hier regt der SVR eine Verknüpfung mit gezielten Fördermaßnahmen an.