Veranstaltungen – Sachverständigenrat
Wohnen in der Einwanderungsgesellschaft: Befunde und Handlungsbedarfe
Fachkonferenz zur Vorstellung des SVR-Jahresgutachtens 2026 am 12. Mai 2026
Am 12. Mai hat der SVR das neue Jahresgutachten mit dem Titel „Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft“ einem breiten Fachpublikum vorgestellt. An der Fachkonferenz nahmen rund 140 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung, Wissenschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft teil.
Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum ist ein zentrales Element gesellschaftlicher Teilhabe und in den Verfassungen mehrerer Bundesländer als Staatsziel verankert. Das ist Ausdruck des Menschenrechts auf Wohnung und einen angemessenen Lebensstandard. In Deutschland trifft allerdings eine – auch aufgrund von Zuwanderung – seit Jahren wachsende Nachfrage auf ein stagnierendes Angebot. Das verschärft Verteilungskonflikte, die längst nicht mehr nur Haushalte mit niedrigen Einkommen betreffen. Für viele Menschen mit Migrationshintergrund wirken sich diese Engpässe besonders stark aus, weil sie als Neuzugewanderte neu in den Markt eintreten oder über weniger finanzielle Reserven verfügen.
Eröffnet wurde die Fachkonferenz von Sebastian Wüste, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern. Er dankte dem SVR für das fundierte Gutachten und begrüßte, dass das aktuelle Jahresgutachten seinen Fokus auf das Thema Wohnen legt und neben migrationsspezifischen auch allgemeine Empfehlungen zur Situation auf dem Wohnungsmarkt abgibt. Für die Bundesregierung sei es von großer Bedeutung, Zuwanderung an den vorhandenen Aufnahmekapazitäten auszurichten, um die Kommunen nicht zu überfordern und die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhalten.
Prof. Dr. Winfried Kluth, Vorsitzender des SVR, stellte anschließend zentrale Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens vor. Zunächst ging er auf Befunde zu den Wohnverhältnissen von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Vergleich ein. Menschen mit Migrationshintergrund leben in Deutschland besonders häufig zur Miete. Sie wohnen zudem im Durchschnitt häufiger in überbelegten Wohnungen und müssen außerdem einen größeren Anteil ihres zur Verfügung stehenden Einkommens für Wohnkosten aufbringen. Diese Unterschiede hängen damit zusammen, dass besonders bei Neuzugewanderten die sozioökonomische Lage im Durchschnitt schlechter ist, und entsprechende Faktoren den Zugang zu Wohnraum maßgeblich bestimmen. Darüber hinaus sind weitere Faktoren von Bedeutung, darunter auch migrationsspezifische wie (rassistische) Diskriminierung oder individuelle Präferenzen bei der Wohnortwahl.
Eine Rolle spiele auch, dass Zugewanderte häufig in städtischen und suburbanen Gebieten leben, wo der Wohnungsmarkt angespannter ist. Städte spielen damit als Ankunfts- und Lebensorte für Zugewanderte und ihre Nachkommen eine besondere Rolle. Im Hinblick auf die räumliche Verteilung in Städten zeigt sich: Ethnische Segregation ist in Deutschland im internationalen Vergleich gering ausgeprägt und in den letzten Jahren und Jahrzehnten insgesamt zurückgegangen. Die soziale Segregation dagegen hat zugenommen. Arm und Reich leben also tendenziell stärker jeweils unter sich. Zudem zeigt sich eine zunehmende Verschränkung von Armut und Zuwanderung.
Schließlich ging Prof. Kluth auf die Auswirkungen der Wohnlage auf Integration, Teilhabe und das soziale Miteinander ein. Bei einer guten sozialen Infrastruktur und vorhandenen Begegnungsräumen kann das Quartier zur sozialen Teilhabe beitragen, eine lokale Verbundenheit stärken und Vorurteile und Anonymität abbauen. Sogenannte Ankunftsquartiere können vor allem neu zugewanderten Menschen Ressourcen bieten, die das Ankommen erleichtern. Eine schlechte Infrastruktur, zum Beispiel schlecht ausgestattete Bildungseinrichtungen, unzureichende Freizeit- und Erholungsräume und eine unzureichende Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel wirken sich dagegen negativ auf die Teilhabemöglichkeiten aus. Außerdem kann Verwahrlosung im öffentlichen Raum zu Verunsicherung und Misstrauen unter den Bewohnerinnen und Bewohnern führen und zur Stigmatisierung des Viertels von außen beitragen.
Auch die angespannte Wohnsituation in vielen Ballungsräumen kann Teilhabe beeinflussen, z.B. wenn sie den Zugang zu Erwerbstätigkeit erschwert. Das ist etwa dann der Fall, wenn zugewanderte Familien nicht dorthin ziehen können, wo sich bessere Jobchancen bieten, weil sie dort keine bezahlbare Wohnung finden. Das Problem stellt sich aber auch für ausländische Fachkräfte, die über ein stabiles Einkommen verfügen und als Neulinge in den angespannten Wohnungsmarkt eintreten. Damit ist Wohnraum inzwischen ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor.
Abschließend zog Prof. Kluth das Fazit, dass die Probleme auf dem Wohnungsmarkt ganz überwiegend allgemeine soziale Probleme, die sich nur zu einem sehr geringen Teil durch Migrationspolitik lösen lassen. Gefragt sei vielmehr die Wohnungs- und Sozial- wie auch die Integrationspolitik. An vorderster Stelle steht daher, das akute Problem des erheblichen Wohnraummangels anzugehen. Darüber hinaus müssen Zugewanderte und ihre Nachkommen effektiv vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geschützt werden, etwa durch eine Verlängerung von Ausschlussfristen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Sozialer Segregation müsse entgegengewirkt und insbesondere im unteren Preissegment Wohnraum geschaffen werden; hier spielt etwa der soziale Wohnungsbau eine wichtige Rolle und eine kluge Stadtentwicklungspolitik. Ein besonderes Augenmerk sollte auf solche Quartiere gelegt werden, bei denen sich Armut und Zuwanderung verschränken und die in kurzer Zeit eine große Veränderung durchgemacht haben. Staatliche Interventionen sollten vorrangig sozioökonomische Benachteiligungen abbauen, die soziale Infrastruktur verbessern und für eine effiziente Verwaltung und Daseinsvorsorge im Quartier sorgen. Schließlich sollten Unternehmen in Zusammenarbeit mit den Kommunen bezahlbaren Wohnraum als Standortfaktor begreifen, um ausländische Fachkräfte anzuwerben.
Im Anschluss wurde ein Kurzfilm gezeigt, in dem Zugewanderte über ihre Erfahrungen auf dem Wohnungsmarkt berichteten.
Im Podiumsgespräch über Wohnen in der Einwanderungsgesellschaft diskutierten Prof. Dr. Birgit Glorius, stellvertretende Vorsitzende des SVR, gemeinsam mit Dr. Peter Diedrich, Vorsitzender und Gründer des Deutschen Verbandes „Job & Wohnen“ e. V., Catalin Hartwig, Leitung Welcome Alliance bei ProjectTogether gGmbH, Katarina Niewiedzial, Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration und Aykut Taşan, Quartiersmanagement Schweizer Viertel, Amt für soziale Dienste der Freien Hansestadt Bremen. Die Paneldiskussion moderierte Feridun C. Öztoprak.
Gefragt nach der Rezeption der Empfehlungen des SVR erläuterte Prof. Glorius, die Rolle des Rates liege darin, den Wissensstand zu zentralen Themen zu sichten und die Aufmerksamkeit von Entscheidungstragenden darauf und mögliche Handlungsoptionen zu lenken. In Bezug auf Quartiere als soziale Räume konstatierte sie, dass der Blick auf einwanderungsgeprägte Stadtviertel teilweise zu defizitorientiert sei; dabei böten sie viele Potenziale. Zugleich sollten solche Quartiere, bei denen Armut und Zuwanderung sich verschränken, durch die Verbesserung der Infrastruktur wie Bildungseinrichtungen und Freizeitangebote sowie durch ein Quartiersmanagement gestärkt werden. Bei Ankunftsquartieren sei zudem zu beachten, dass durch den konstanten Wechsel und Neuzugänge in der Bewohnerschaft meist keine Verbesserung der Sozialindizes messbar sei.
Dr. Diedrich hob hervor, dass Arbeit, Wohnen und Teilhabe zusammengedacht werden müssen. Neben dem Staat und Arbeitgebern sollten hier auch weitere Akteure wie die Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände aktiv werden. Er berichtete von Beispielen guter Praxis, die der Verband „Job & Wohnen“ voranbringt, um bezahlbaren Wohnraum für Beschäftigte, Studierende sowie Senioren und Seniorinnen zu schaffen. So entstehe aktuell im Rahmen eines Pilotprojekts ein Wohnquartier für genossenschaftliches Mitarbeiterwohnen, in dem Wohnraum bereitgestellt und soziale Infrastruktur mitgedacht wird. Auch die spezifischen Herausforderungen des Wohnungsmarktes in ländlichen Räumen sollten berücksichtigt werden. Leerstand hier könne genutzt werden, indem die Mobilität verbessert werde.
Catalin Hartwig unterstrich die Verantwortung der Politik, den Diskurs über Migration ausgewogen und konstruktiv zu gestalten: Wenn der Eindruck entstehe, dass Migration vor allem abgewendet werden soll, werde es nicht gelingen, Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewinnen und das soziale Miteinander zu verbessern. Um Diskriminierung am Wohnungsmarkt zu begegnen, seien neben rechtlichen auch praktische Maßnahmen nötig, etwa zur Sensibilisierung von Wohnungsunternehmen und privaten Vermieterinnen und Vermietern. Fachstellen vor Ort könnten verschiedene Akteure wie Wohnungsanbieter und Migrantenorganisationen vernetzen und als Anlaufstellen für Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter fungieren und diese in bürokratischen Verfahren, aber auch bei Unsicherheiten und Vorbehalten im Rahmen des Mietverhältnisses beraten.
Wohnen sei inzwischen der Schlüssel zu Teilhabe und Integration, stellte Katarina Niewiedzial fest. In Berlin liege der Schwerpunkt auf sozialräumlicher Integration. Über eine Gemeinschaftspauschale soll die soziale Infrastruktur quartiersbezogen verbessert werden, so dass die gesamte Bewohnerschaft davon profitiert. Gerade in Außenbezirken, in die viele Zugewanderte ziehen, seien die Bedarfe hoch. Gemischtes Wohnen bzw. gemischte Quartiere blieben das Ziel. Berlin nutze serielles Bauen, um Unterkünfte für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen, mit dem Ziel, diese langfristig für andere Gruppen zu öffnen. Diese Unterkünfte stießen jedoch gerade in besser situierten Quartieren auf Widerstand. Die Gemeinschaftspauschale soll hier Anreize schaffen, denn eine verhärtete soziale Segregation könne eine große gesellschaftliche Sprengkraft entfalten.
Aykut Taşan unterstrich, dass neben der Verfügbarkeit von Wohnraum auch soziale Infrastruktur und unterstützende Angebote wie Schulen, Kitas und Beratungsangebote sowie Räume für Begegnung und Austausch für ein lebenswertes Quartier zentral seien. Beratung und Begleitung könne nicht allein durch Ehrenamtliche gewährleistet werden; notwendig seien hierfür auch staatlich finanzierte Stellen. Für die Quartiersentwicklung sei zentral, die Bewohnerinnen und Bewohner selbst in die Gestaltung einzubeziehen. Mitwirkung trage zu einem Gefühl von Zugehörigkeit bei. Als wichtigen Faktor nannte er zudem die Zusammenarbeit der Verwaltung mit relevanten Akteuren vor Ort, darunter kommunale Wohnungsbaugesellschaften, soziale Träger und Ehrenamtliche.
Es schloss sich eine lebhafte Diskussion unter Beteiligung der Expertinnen und Experten aus dem Publikum an. Dabei wurde u. a. die Bedeutung von Antidiskriminierung und Antirassismus hervorgehoben. Aykut Taşan berichtete, dass in Bremen bei der Vergabe landeseigener Wohnungen anonyme Bewerbungsverfahren genutzt werden und die Stadt damit gute Erfahrungen mache. Thematisiert wurden zudem Hürden beim Erwerb von Wohneigentum in Deutschland und wie diese abgebaut werden könnten. Diskutiert wurden außerdem Risiken einer Kopplung der Wohnung an einen Arbeitsvertrag und das damit einhergehende doppelte Abhängigkeitsverhältnis für Betroffene.
Präsentation Fachkonferenz Jahresgutachten 2026 – Prof. Dr. Winfried Kluth
An der Konferenz nahmen rund 140 Interessierte aus Politik und Verwaltung, Wissenschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft teil.
Sebastian Wüste, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, eröffnete die Fachkonferenz.
Der SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Winfried Kluth stellt die Ergebnisse des SVR-Jahresgutachtens vor.
Feridun Öztoprak (Moderation), Prof. Dr. Birgit Glorius (SVR), Dr. Peter Diedrich (Deutscher Verband „Job & Wohnen“ e.V.), Catalin Hartwig (ProjectTogether gGmbH), Katarina Niewiedzial (Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration) und Aykut Taşan (Amt für soziale Dienste der Freien Hansestadt Bremen).
Prof. Dr. Birgit Glorius, stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrats.
Dr. Peter Diedrich, Geschäftsführer DSC Legal sowie Vorsitzender und Gründer des Deutschen Verbands „Job & Wohnen“ e.V.
Catalin Hartwig, Leitung Welcome Alliance bei ProjectTogether gGmbH.
Katarina Niewiedzial, Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration.
Aykut Taşan, Quartiersmanagement Schweizer Viertel, Amt für soziale Dienste der Freien Hansestadt Bremen.
Podiumsteilnehmende (v.l.): Dr. Peter Diedrich, Catalin Hartwig, Prof. Dr. Birgit Glorius, Aykut Taşan und Katarina Niewiedzial.
Fotos: SVR/ Heidi Scherm












