Bezahlkarte

Asylsuchende haben in Deutschland Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen können in Form von Sachleistungen, Bargeld oder auch Wertgutscheinen erbracht werden. Ende 2023 haben sich der Bund und die Länder auf die Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Mitte 2024 hat der Bund dazu eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Seither können Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch als Guthaben über eine Bezahlkarte ausgegeben werden. Ein Teil der Leistungen kann weiterhin bar ausgezahlt werden, um notwendige Ausgaben zu tätigen, die nicht mit der Bezahlkarte beglichen werden können. Fast alle Länder haben die Bezahlkarte eingeführt, jedoch wird sie nicht in allen Kommunen eingesetzt. Wie genau die Bezahlkarte ausgestaltet ist, unterscheidet sich zum Teil zwischen den Ländern.