Freiwillige Rückkehr

Bei der sog. freiwilligen Rückkehr verlassen die betreffenden Personen selbständig das Bundesgebiet. Diese Form der Rückkehr kann über verschiedene Landes- und Bundesprogramme finanziell gefördert werden. Der Begriff der ‚freiwilligen‘ Rückkehr ist umstritten. Denn hier reisen die Betroffenen zwar selbständig aus; sie tun das aber in aller Regel, weil ihnen die → Abschiebung droht. Der Begriff hat sich jedoch in Politik und Recht etabliert. Der SVR verwendet bevorzugt den Begriff „geförderte Rückkehr“.