Pressemitteilung – Sachverständigenrat

SVR zum Gesetzespaket im Bundestag: pragmatische Lösungen für Zuzugssteuerung und Integrationsförderung gefragt, Gesetzespaket mit einigen Verbesserungen zügig verabschieden

Das Bemühen der Großen Koalition ist erkennbar, Zuwanderung besser zu steuern, ohne das Recht auf Asyl einzuschränken, sowie Integration zu fördern, ohne gleichzeitig zu irregulärer Zuwanderung zu ermutigen. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) begrüßt, dass der Gesetzgeber auf bestehende Missstände reagiert und danach strebt, die gesetzlichen Regelungen anzupassen. Allerdings greifen manche Entwürfe noch zu kurz. Die Regierungskoalition sollte die Chance nutzen, die vorliegenden Gesetzentwürfe weiter zu verbessern.

Berlin, 3. Juni 2019. Im Bundestag stehen heute in insgesamt fünf Anhörungen sechs Gesetzesentwürfe zur parlamentarischen Beratung in den Ausschüssen für Inneres und Heimat sowie für Arbeit und Soziales an, um wichtige weitere Weichen zur Gestaltung der Zuzugssteuerung und der Integrationsförderung zu stellen. Der SVR hat die einzelnen Entwürfe bereits analysiert und dazu in Stellungnahmen oder Pressemeldungen Position bezogen. Nun ist eine Bewertung des Gesamtpakets auf Basis der einzelnen Analysen möglich.

Diese seien noch einmal zusammenfassend in Erinnerung gerufen:

– Der SVR würdigt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung die Zuzugsoptionen für beruflich Qualifizierte deutlich ausweitet und an die bereits bestehenden großzügigen Regelungen für akademisch Qualifizierte angleicht, und auf diese Weise zur Fachkräftesicherung beiträgt. Der SVR bedauert aber gleichzeitig, dass die Regierung weiterhin am Gleichwertigkeitsnachweis der im Ausland erworbenen Berufsausbildung als Voraussetzung für den Zuzug festhält. Da dies eine erhebliche Hürde für interessierte Fachkräfte darstellt, hatte der SVR vorgeschlagen, den Gleichwertigkeitsnachweis zu flexibilisieren, indem dieser durch andere Kriterien ersetzt werden kann (z. B. Sprachkenntnisse). In der jetzigen Form sollten die Auswirkungen der neuen Optionen auf die Zuzugszahlen beruflich Qualifizierter nicht überschätzt werden. Damit die rechtlichen Änderungen nicht ins Leere laufen, sind zudem flankierende Maßnahmen erforderlich. So sollten die behördliche Infrastruktur ausgebaut und gemeinsam mit der Wirtschaft passende Anwerbestrategien entwickelt werden.

–Der SVR unterstützt das mit dem Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ verfolgte Ziel, den Vollzug der Ausreisepflicht zu verbessern. Das geplante Gesetz setzt allerdings einseitig auf Pflichten der vollziehbar Ausreisepflichtigen. Daneben muss die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie mit den Herkunftsländern verbessert werden. Die Gerichte werden darauf zu achten haben, dass die Abschiebungshaft gemäß den Vorgaben der europäischen Rückführungsrichtlinie und des Grundgesetzes nur nach richterlicher Einzelfallprüfung angewandt wird und nur dann, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Zudem muss die Datenlage im Bereich der Rückkehrpolitik verbessert werden; diese stellt eine wichtige Voraussetzung für eine evidenzbasierte Politik dar.

– Der SVR begrüßt die Präzisierungen im Bereich der Ausbildungsduldung, die mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und die betroffenen Personen schaffen sollen. Die neue Option einer Beschäftigungsduldung eröffnet eigentlich ausreisepflichtigen, gut integrierten Personen und ihrer Kernfamilie eine Bleibeperspektive und belohnt somit erfolgreiche Integrationsanstrengungen. Zugleich wird den ordnungspolitischen Interessen durch Karenzzeiten Rechnung getragen (so kann eine Beschäftigungsduldung erst nach zwölf Monaten erteilt werden, und die Ausbildungsduldung kann nur bekommen, wer zuvor schon 6 Monate eine Duldung hatte).

– Der SVR begrüßt die mit dem Gesetzentwurf für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ angestrebte Schließung einer rechtskreiswechselbedingten Förderlücke, in die Asylbewerber gelangen können, die eine förderfähige Ausbildung oder ein Studium aufgenommen haben. Die Übertragung einer im Bereich der Sozialhilfe bereits praktizierten Freibetragsregelung mit Bezug auf ehrenamtliche Tätigkeiten auf den Empfängerkreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ist ebenfalls zu begrüßen. Ehrenamtliches Engagement kann die Arbeitsmarktintegration sowie die soziale Integration dieses Personenkreises fördern.

– Das im Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz verfolgte Ziel einer besseren Integration in Arbeit durch Zugang zur Förderung von Berufsausbildung und Berufsvorbereitung, zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sowie der erleichterte Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachförderangeboten wird vom SVR geteilt. Durch die grundsätzliche Öffnung der Leistungen und Instrumente zur Förderung von Berufsausbildung und Berufsvorbereitung für Ausländerinnen und Ausländer entstehen nicht zuletzt für die bedeutende Zuwanderergruppe der Unionsbürgerinnen und -bürger bislang nicht vorhandene Zugänge. Bei einigen Instrumenten zur Ausbildungsförderung ergeben sich für Gestattete und Geduldete allerdings nach den Plänen der Bundesregierung künftig verlängerte Wartezeiten. Hier zeigt sich erneut das Bestreben, eine pragmatische Integrationspolitik zu betreiben und zugleich zu signalisieren, dass bei bestimmten Gruppen zunächst die Rückkehr Priorität hat. Insbesondere für Asylantragstellende, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, sollte aus Sicht des SVR jedoch ein zügiger Einstieg in die Berufsausbildung durch Regelförderungsinstrumente im Einzelfall möglich sein.

– Mit Bezug auf die Entfristung des Integrationsgesetzes weist der SVR darauf hin, dass bislang kaum empirische Evidenz zu den Effekten der Wohnsitzregelung vorliegt. Wohnsitzauflagen können zwar dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für erfolgreiche Integration zu verbessern, beschränken jedoch auch erheblich die Freizügigkeit von international Schutzberechtigten bzw. anderweitig aus humanitären Gründen aufgenommenen Personen. Vor dem Hintergrund der bislang ambivalenten sozialwissenschaftlichen Befunde sollte aus Sicht des SVR daher eine externe Evaluierung rasch erfolgen und die Regelung allenfalls zeitlich befristet verlängert werden.

Professor Dr. Thomas Bauer, der Vorsitzende des SVR, kommentiert: „Die Regierungskoalition strebt nach politischen Kompromissen und einer Balance zwischen Migrationssteuerung und Integrationsförderung.“ Dieses in der Migrations- und Integrationspolitik der letzten Jahre erkennbare Leitmotiv findet darin Ausdruck, dass einerseits beruflich qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland künftig mehr Möglichkeiten bekommen sollen, zur Arbeit nach Deutschland zu kommen und für einige im Land Aufhältige Zugänge zu Integrationskursen, Ausbildung und Erwerbstätigkeit verbessert werden. Andererseits bleiben beispielsweise Asylbewerberinnen und -bewerber aus sog. sicheren Herkunftsländern von verbesserten Zugängen durchgängig ausgenommen. Zudem wird der Zeitraum klarer definiert, in dem die Rückkehr abgelehnter Schutzsuchender Priorität hat vor Integrationsförderung. „Dieses Bestreben ist grundsätzlich legitim und pragmatisch. Die hier gesendeten Doppelbotschaften der Regierung müssen nun klar und selbstbewusst vertreten werden. Dazu gehört auch das Bekenntnis, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, das Einwanderung und Integration pragmatisch gestaltet.“

Der SVR empfiehlt daher, die vorgesehenen Gesetzesvorhaben nach weiterer Diskussion und Verbesserung im Rahmen des parlamentarischen Beratungsprozesses zügig zu verabschieden. Danach wird es auf eine konsequente Umsetzung und weitere Ertüchtigung der Regelsysteme in Bund, Ländern und Kommunen ankommen. „Hinzutreten sollte ein besseres Monitoring von Gesetzesfolgen, damit gute Gesetzesideen nicht an der Umsetzung in der Praxis scheitern“, so der SVR-Vorsitzende.

Stellungnahmen und Pressemeldungen des SVR zu den diskutierten Gesetzentwürfen im Einzelnen:

Die Pressemitteilung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin für Medienanfragen:
Dr. Margret Karsch
Kommunikation SVR GmbH
Telefon: 030/288 86 59-18
E-Mail: email hidden; JavaScript is required

Über den Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Expertengremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbieet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.

Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Thomas K. Bauer (Vorsitzender), Prof. Dr. Petra Bendel (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Hacı Halil Uslucan (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Claudia Diehl, Prof. Dr. Viola B. Georgi, Prof. Dr. Christian Joppke, Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger, Prof. Dr. Daniel Thym und Prof. Dr. Hans Vorländer.