SVR nimmt Stellung zum Saarländischen Integrations- und Teilhabegesetz
Berlin, 24. Juli 2026
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, anlässlich einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarländischen Landtags am 27. August 2026 zum Gesetzentwurf zur Förderung von Integration und Teilhabe im Saarland (Saarländisches Integrations- und Teilhabegesetz – InTG SL) eine Stellungnahme abzugeben. Der SVR begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. Der vorgelegte Gesetzesentwurf verankert ein auf Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt ausgerichtetes Verständnis von Integration und unterstreicht die Potenziale von Zuwanderung und Vielfalt.
Im Vergleich zum Referentenentwurf, den der SVR im April 2026 kommentiert hat, enthält der Gesetzentwurf jetzt Konkretisierungen, die der SVR begrüßt. Gleichzeitig sieht der SVR Nachbesserungsmöglichkeiten im parlamentarischen Prozess. So empfiehlt er, deutlicher verbindliche Zuständigkeiten zu benennen und das Gesetz konkreter mit einem Förderbudget zu verknüpfen. Die Hinterlegung mit finanziellen Mitteln würde die Verbindlichkeit der im Gesetz festgeschriebenen Regelungen stärken und integrationspolitische Strukturen vor Ort dauerhaft sichern.
Die Stellungnahme können Sie hier nachlesen.
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