Veranstaltungen – Sachverständigenrat
Wohnen in der Einwanderungsgesellschaft: Befunde und Handlungsbedarfe
Digitale Fachkonferenz zur Vorstellung des SVR-Jahresgutachtens 2026 am 18. Juni 2026
Am 18. Juni hat der SVR das neue Jahresgutachten mit dem Titel „Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft“ einem breiten Fachpublikum vorgestellt. An der digitalen Fachkonferenz nahmen rund 140 Interessierte aus Politik und Verwaltung, Wissenschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft bundesweit teil.
Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum ist ein zentrales Element gesellschaftlicher Teilhabe und in den Verfassungen mehrerer Bundesländer als Staatsziel verankert. Das ist Ausdruck des Menschenrechts auf Wohnung und einen angemessenen Lebensstandard. In Deutschland trifft allerdings eine – auch aufgrund von Zuwanderung – seit Jahren wachsende Nachfrage auf ein stagnierendes Angebot. Das verschärft Verteilungskonflikte, die längst nicht mehr nur Haushalte mit niedrigen Einkommen betreffen. Für viele Menschen mit Migrationshintergrund wirken sich diese Engpässe besonders stark aus, weil sie als Neuzugewanderte neu in den Markt eintreten oder über weniger finanzielle Reserven verfügen.
Zu Beginn stellte Prof. Dr. Winfried Kluth, Vorsitzender des SVR, die zentralen Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens vor. Zunächst ging er auf Befunde zu den Wohnverhältnissen von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Vergleich ein. Menschen mit Migrationshintergrund leben in Deutschland besonders häufig zur Miete. Sie wohnen zudem im Durchschnitt häufiger in überbelegten Wohnungen und müssen außerdem einen größeren Anteil ihres zur Verfügung stehenden Einkommens für Wohnkosten aufbringen. Diese Unterschiede hängen damit zusammen, dass besonders bei Neuzugewanderten die sozioökonomische Lage im Durchschnitt schlechter ist, und entsprechende Faktoren den Zugang zu Wohnraum maßgeblich bestimmen. Darüber hinaus sind weitere Faktoren von Bedeutung, darunter auch migrationsspezifische wie (auch rassistische) Diskriminierung oder individuelle Präferenzen bei der Wohnortwahl.
Eine Rolle spiele auch, dass Zugewanderte häufig in städtischen und suburbanen Gebieten leben, wo der Wohnungsmarkt angespannter ist. Städte spielen damit als Ankunfts- und Lebensorte für Zugewanderte und ihre Nachkommen eine besondere Rolle. Im Hinblick auf die räumliche Verteilung in Städten zeigt sich: Ethnische Segregation ist in Deutschland im internationalen Vergleich gering ausgeprägt und in den letzten Jahren und Jahrzehnten insgesamt zurückgegangen. Die soziale Segregation dagegen hat zugenommen. Arm und Reich leben also tendenziell stärker jeweils unter sich. Zudem zeigt sich eine zunehmende Verschränkung von Armut und Zuwanderung.
Schließlich ging Prof. Kluth auf die Auswirkungen der Wohnlage auf Integration, Teilhabe und das soziale Miteinander ein. Bei einer guten sozialen Infrastruktur und vorhandenen Begegnungsräumen kann das Quartier zur sozialen Teilhabe beitragen, eine lokale Verbundenheit stärken und Vorurteile und Anonymität abbauen. Eine schlechte Infrastruktur wirkt sich dagegen negativ auf die Teilhabemöglichkeiten aus. Auch die angespannte Wohnsituation in vielen Ballungsräumen kann Teilhabe beeinflussen, z.B. wenn sie den Zugang zu Erwerbstätigkeit erschwert. Das ist etwa dann der Fall, wenn zugewanderte Familien nicht dorthin ziehen können, wo sich bessere Jobchancen bieten, weil sie dort keine bezahlbare Wohnung finden. Das Problem stellt sich auch für ausländische Fachkräfte, die über ein stabiles Einkommen verfügen und als Neulinge in den angespannten Wohnungsmarkt eintreten. Damit ist Wohnraum inzwischen ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor.
Abschließend zog Prof. Kluth das Fazit, dass die Probleme auf dem Wohnungsmarkt ganz überwiegend allgemeine soziale Probleme sind, die sich nur zu einem sehr geringen Teil durch Migrationspolitik lösen lassen. Gefragt sei vielmehr die Wohnungs- und Sozial- wie auch die Integrationspolitik. An vorderster Stelle stehe dabei, das akute Problem des erheblichen Wohnraummangels anzugehen. Sozialer Segregation müsse entgegengewirkt und insbesondere im unteren Preissegment Wohnraum geschaffen werden; hier spielt etwa der soziale Wohnungsbau eine wichtige Rolle und eine kluge Stadtentwicklungspolitik. Ein besonderes Augenmerk sollte auf solche Quartiere gelegt werden, bei denen sich Armut und Zuwanderung verschränken.
Daran anschließend kommentierten Ulrich Müller, Geschäftsführer des Katholischen Siedlungsdienstes e.V., und Katarina Niewiedzial, Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration die vorgestellten SVR-Befunde und Empfehlungen.
Ulrich Müller wies darauf hin, dass immobilienwirtschaftliche Maßnahmen allein die beschriebenen Herausforderungen nicht lösen können. Der eingefrorene Wohnungsmarkt sei ein systematisches Problem. Dabei vergrößere alles, was die Nachfrage in Ballungszentren erhöht, die Bedarfslücke – sei es Zuwanderung, seien es etwa erwachsene Kinder, die von zuhause ausziehen wollen. Aus seiner Sicht ist auch das Mietrecht nicht förderlich, um Bewegung in den Mietmarkt zu bringen. Wenn es darum gehe, Wohnraum zu schaffen, sei die Politik nur eingeschränkt handlungsfähig – die öffentliche Akzeptanz für Bauprojekte in der eigenen Nachbarschaft sei überschaubar, auch die Baukosten seien so hoch, dass sich dies auf die Mieten niederschlagen müsse, die dann eben nicht mehr für alle bezahlbar seien. Wie das Gutachten gezeigt habe, sei die sozioökonomische Lage der Schlüssel. Hier müsse angesetzt werden.
Katarina Niewiedzial ergänzte aus integrationspolitischer Perspektive: Wohnen sei inzwischen ein zentraler Integrationsfaktor. Berlin wachse weiterhin v.a. wegen des Zuzugs von Menschen aus dem Ausland, darunter Studierende, EU-Freizügigkeitsberechtigte, Fachkräfte sowie Geflüchtete. Für die Stadt sei eine Herausforderung, dass manche wegen prekärer Lagen obdachlos werden. Das Ankommen sei ein komplexer Prozess, der sich für unterschiedliche Gruppen unterschiedlich darstellt. Ankommensquartiere seien gut, es müsse aber auch die soziale Durchlässigkeit erhalten bleiben. Wohnraumpolitik sei dabei ein zentraler Ansatz. Entscheidend sei, dass die Gestaltung des Sozialraums, und damit auch integrationspolitische Aspekte von vornherein einbezogen würden. So habe man zwar Unterbringungsmöglichkeiten außerhalb des Rings etwa für Geflüchtete geschaffen, dort fehle es aber teilweise an den nötigen Sozialinfrastruktur. Politisch sei die in Berlin etablierte Gemeinschaftspauschale ein Weg, die Integrationsfonds für Nachbarschaften ermöglicht.
In der Aussprache mit den Teilnehmenden wurde eine kluge Quartiers- und Siedlungsentwicklung auch mit dem Ziel des Aufbrechens prekärer Lagen als zentral gesehen. Hier könne auch die (gemeinwohlorientierte) Immobilienwirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten. Auch eine wissenschaftliche Begleitung sei ein Weg, wie es bei der geplanten Weiterentwicklung der Paul-Hertz-Siedlung geplant sei. Mit Blick auf die Schaffung von Wohnraum wurden der Bau-Turbo und Ansätze zu modularem Bauen als vielversprechend eingeschätzt. Ulrich Müller wies darauf hin, dass auch beim Ausbau von Dächern zu Wohnungen noch Spielraum sei, den die Kommunen aber auch einräumen müssten. Die gemeinwohlorientierte Wohnraumwirtschaft sei hier kooperationswillig. Prof. Kluth ergänzte, dass Dachgenossenschaften ein Weg sein können, auch eine frühzeitige Planung könne zu große Beschleunigungsbedarfe vermeiden. Bei der Nutzung vorhandener Programme seien zudem nicht alle Kommunen gleichermaßen gut vorbereitet. Hier könne man voneinander lernen. Katarina Niewiedzial erinnerte daran, dass vorhandener Wohnraum allein das Problem der Diskriminierung nicht löst, das müsse wie vom SVR empfohlen ebenfalls adressiert werden. Mit Blick auf die vom SVR angeregte Beteiligung auch der Wirtschaft an Wohnraumschaffung, wurde auf das Wohnbauprojekt Havelschanze verwiesen. Als Pilotprojekt der Initiative „Job & Wohnen“ wird hier ein erstes Mitarbeiterwohnungsquartier umgesetzt; dazu wurde eine Genossenschaft gegründet, und das Land Berlin hat das Grundstück zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltung moderierte Dr. Cornelia Schu, Geschäftsführerin der SVR gGmbH.
Präsentation Digitale Fachkonferenz Jahresgutachten 2026 – Prof. Dr. Winfried Kluth
Arian Karahasan (SVR gGmbH), Dr. Cornelia Schu (SVR gGmbH), Katarina Niewiedzial (Berliner Integrationsbeauftragte), Ulrich Müller (KSD e. V.), Mohini Lokhande (SVR gGmbh) und Prof. Dr. Winfried Kluth (SVR).
Fotos: SVR


