Reine Symbolpolitik oder Grundlage für effektive Teilhabe? Die Integrationsgesetze der Bundesländer (Januar 2017 – Oktober 2017)

Seit 2010 haben Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und zuletzt Bayern jeweils ein Integrationsgesetz auf Landesebene verabschiedet. In weiteren Bundesländern wurden solche Rechtsakte gefordert, angekündigt oder diskutiert. Die Inhalte der einzelnen Gesetze unterscheiden sich, doch gemein ist vielen von ihnen, dass sie Institutionen und Prozesse verankern, um Integrationspolitik auf Landesebene und auf kommunaler Ebene zu formulieren und umzusetzen. Dazu gehören Regelungen über Integrationsbeauftragte und -beiräte ebenso wie Kooperations- und Koordinationsstrukturen zwischen Land und Kommunen, Mitbestimmungsmöglichkeiten für Menschen mit Migrationshintergrund sowie Richtlinien für die Verwaltung.

Im Rahmen des Forschungsprojekts wurden die bestehenden Gesetze analysiert und verglichen und es wurde der Frage nachgegangen, ob Integrationsgesetze ein sinnvolles Instrument sind, um Integrations- und Teilhabepolitik effektiver zu steuern.

Das Projekt wurde von der Stiftung Mercator gefördert. Die Ergebnisse wurden im Oktober 2017 in Form eines Policy Briefs veröffentlicht.

Publikationen


Policy Brief

Papiertiger oder Meilensteine? Die Integrationsgesetze der Bundesländer im Vergleich


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