Politische Teilhabe

Von politischer Teilhabe oder politischer Partizipation wird gesprochen, wenn Individuen oder Gruppen freiwillig und aktiv Einfluss auf politische Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen des politischen Systems (Kommune, Land, Bund, Europa) nehmen wollen.
Dies kann durch die Ausübung des Wahlrechts, aber auch auf andere Weise geschehen, beispielsweise durch parteipolitische Aktivitäten, Teilnahme an Demonstrationen oder Protesten, Mitarbeit in einer politischen Gruppierung oder Interessenvertretung, Kontaktaufnahme mit Politikerinnen oder Politikern und vieles mehr.
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) sowie der wissenschaftliche Stab untersuchen seit vielen Jahren, wie Zugangs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im Einwanderungsland Deutschland verteilt sind, wie Menschen mit Migrationsgeschichte am politischen und zivilgesellschaftlichen Leben partizipieren und welche Faktoren ihre Beteiligung fördern oder hemmen.
Aspekte im Fokus und SVR-Empfehlungen
Formen politischer Teilhabe
In Deutschland steht es allen Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich frei, sich politisch einzubringen. Sie können sich z. B. in Vereinen und Interessengruppen engagieren oder durch Demonstrationen oder Unterschriftensammlungen ihre Einstellungen oder Forderungen ausdrücken und darüber politische Entscheidungen beeinflussen (nicht-elektorale Partizipation). Um an Wahlen teilzunehmen (elektorale Partizipation) – als Wählerinnen und Wähler ebenso wie als Kandidatinnen und Kandidaten –, benötigen sie jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit (s. Abb.). Deutsche mit Migrationshintergrund gehen im Durchschnitt seltener wählen als Deutsche ohne Migrationshintergrund. In Parteien und Parlamenten sind sie zahlenmäßig weniger vertreten als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht. Deutsche mit Migrationshintergrund, die bereits hier geboren wurden (die sog. zweite Generation) weist bei der elektoralen und bei der nicht-elektoralen Partizipation ähnliche Teilhabequoten auf wie die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund.
Für Ausländerinnen und Ausländer haben sich in Deutschland zwei besondere Wege politischer Beteiligung entwickelt, die auch von Deutschen mit Migrationshintergrund genutzt werden: zum einen sog. Ausländer- bzw. Integrationsbeiräte und ähnliche Partizipationsgremien vor allem auf kommunaler Ebene, zum anderen die Interessenvertretung durch Migrantenorganisationen, die in den letzten Jahren verstärkt in politische Prozesse eingebunden wurden.
Teilhabe am Gemeinwesen und die Erfahrung, dass die eigenen Interessen im politischen Entscheidungsprozess wahr- und ernst genommen werden, können die Identifikation mit Deutschland, das Gefühl von Zugehörigkeit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Bei Migrantinnen und Migranten kann politische Teilhabe somit Integration fördern. Zugleich zeigt sich die Integrationsbereitschaft einer Gesellschaft auch darin, welche Möglichkeiten der Partizipation sie Zugewanderten und ihren Nachkommen einräumt.

Empfehlungen des SVR
- Um die politische Beteiligung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu verbessern, muss es nach Ansicht des SVR gelingen, die Einbürgerungsrate zu steigern.
- Der SVR spricht sich dafür aus, die Einführung eines kommunalen Wahlrechts auch für Drittstaatsangehörige zu erwägen. Denn politische Partizipation und Teilhabe am Gemeinwesen haben integrationspolitisch eine hohe Bedeutung.
- Um die Wahlbeteiligung von Deutschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen, sollten Parteien und ihre Kandidatinnen und Kandidaten die Wählerinnen und Wähler mit Migrationshintergrund stärker einbeziehen und (persönlich) ansprechen. Dabei sollten sie selbstkritisch Zugangshürden und ihre Parteikultur unter die Lupe nehmen und Politikerinnen und Politiker mit Migrationshintergrund inhaltlich nicht automatisch auf den Bereich der Migrations- und Integrationspolitik festlegen.
Einbürgerung
Inwieweit Zugewanderte am politischen Prozess teilhaben können, hängt entscheidend davon ab, ob sie sich einbürgern lassen (können).
Die Einbürgerungszahlen sind in den letzten Jahren gestiegen. Das ist maßgeblich auf die vielen Einbürgerungen von Geflüchteten aus Syrien zurückzuführen. Zugleich lässt sich ein großer Anteil der Ausländerinnen und Ausländer, die (zum Teil schon seit Jahrzehnten) dauerhaft in Deutschland leben, nicht einbürgern. Im europäischen Vergleich sind die Einbürgerungszahlen hierzulande nach wie vor niedrig. Vor diesem Hintergrund wurde 2024 das Staatsangehörigkeitsrecht umfassend reformiert. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Möglichkeit zur Einbürgerung im Regelfall bereits nach fünf Jahren (im Gegensatz zu vorher acht Jahren) sowie die generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung. Dadurch sollen Einbürgerungen erleichtert und das Einbürgerungspotenzial besser ausgeschöpft werden. Ob die Reform dieses Ziel erreicht, hängt auch maßgeblich davon ab, wie sie in der Verwaltungspraxis umgesetzt wird.

Empfehlungen des SVR
- Der SVR bewertet die Reform insgesamt als Schritt in die richtige Richtung. Das Einbürgerungspotenzial besser auszuschöpfen, sollte ein wichtiges politisches Ziel bleiben. Dazu können Kampagnen auf Bundes-, Länder- oder auf kommunaler Ebene beitragen.
- Allerdings schränkt der SVR ein: Wenn die doppelte Staatsangehörigkeit über Generationen hinweg unbegrenzt weitergegeben wird, wirft das demokratiepolitische Fragen auf, denn als Folge der Reform wird es immer mehr Menschen geben, die nicht nur in Deutschland wählen dürfen, sondern auch im Herkunftsland der ursprünglich nach Deutschland zugewanderten Person. Sie können damit über politische Entscheidungen mitbefinden, von denen sie gar nicht betroffen sind. Der SVR schlägt das vom ihm weiterentwickelte Modell eines Doppelpasses mit Generationenschnitt vor: Hier wird bei Einbürgerung die doppelte Staatsangehörigkeit zunächst akzeptiert; in der nächsten oder übernächsten Generation wird die automatische Weitergabe der ausländischen Staatsangehörigkeit dann aber unterbrochen. Auch den Ansatz der ruhenden Staatsangehörigkeit sieht er positiv: Mehrfache Staatsangehörigkeit wird generell akzeptiert; bestimmte mit der Staatsangehörigkeit verbundene Rechte und Pflichten wie das Wahlrecht werden jedoch nur im Land des dauerhaften Wohnsitzes gewährt.
- Es ist wichtig, die Verwaltungsvorschriften, Anwendungshinweise und behördeninternen Weisungen bei der Umsetzung praxisnah zu konkretisieren und zu vereinheitlichen. Zudem sollten die Einbürgerungsbehörden finanziell besser ausgestattet und Kooperationen verstärkt werden, z. B. mit Migrantenorganisationen oder Hochschulen.
- Der SVR bedauert, dass mit der Reform keine Neuregelungen zur Verringerung von Staatenlosigkeit umgesetzt wurden. Er hat sich unter anderem dafür ausgesprochen, dass in Deutschland geborene Kinder von Staatenlosen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn die Eltern seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Dieser sinnvolle Schritt sollte erwogen werden, auch um hierzulande geborene Kinder für etwaige Versäumnisse ihrer Eltern nicht zu bestrafen und deren Entwicklungsmöglichkeiten dadurch zu behindern.
- Zudem regt der SVR an, ein einheitliches Regelverfahren zur Feststellung von Staatenlosigkeit bzw. einer bestehenden Staatsangehörigkeit zu entwickeln und die damit verbundenen Prozesse zu zentralisieren. Ein wesentlich stärker vereinheitlichtes Vorgehen bei der Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit ist zudem eine wichtige Komponente für eine verbesserte und effizientere Rückführungspolitik.
Migrantenorganisationen und zivilgesellschaftliches Engagement
Als Migrantenorganisationen werden Vereine bezeichnet, die überwiegend von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte getragen werden und deren Aktivitäten oder Selbstverständnis einen Bezug zu Migration und Integration (im weitesten Sinne) haben. Einige dieser Organisationen verstehen sich (auch) als politische Interessenvertretung für die Bevölkerung mit Migrationshintergrund und haben sich zum Teil zu Verbänden zusammengeschlossen. Im Jahr 2020 gab es in Deutschland geschätzt zwischen 12.400 und 14.300 formalisierten Migrantenorganisationen und etwa 36 Bundesverbände. Aufbau und Fortentwicklung solcher Migrantenverbände werden nicht nur von den Migrantenorganisationen selbst vorangetrieben, sondern seit gut einem Jahrzehnt auch von politischer Seite gefördert. Als Partnerinnen der Politik wurden Migrantenorganisationen in den letzten Jahren – wie andere Verbände auch – in Konsultationsprozesse wie die Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt oder den Nationalen Aktionsplan Integration eingebunden und im Rahmen der sog. Verbändebeteiligung von der Politik einbezogen. Damit sind Migrantenorganisationen auf der einen Seite als Interessenvertretung von Migrantinnen und Migranten anerkannt, die Informationen in den politischen Prozess einbringen, nämlich die Perspektiven, Bedürfnisse und Erfahrungen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Auf der anderen Seite wird von ihnen auch erwartet, dass sie umgekehrt als ‚Brücke‘ zu den jeweiligen Communitys fungieren und bei der Vermittlung und Umsetzung politischer Entscheidungen mitwirken.

Empfehlungen des SVR
- Migrantenorganisationen sollten in ihrer Vielfalt wahrgenommen und einzelne Organisationen nicht vorschnell als Sprachrohr einer bestimmten Bevölkerungsgruppe gesehen werden.
- Demokratie braucht transparente, demokratische Prozesse, die Entscheidungen legitimieren. Es ist wichtig, zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure an politischen Konsultationen zu beteiligen, damit Entscheidungsträger und -trägerinnen über unterschiedliche Interessen und Positionen informiert werden.





