Integration

Integration bedeutet chancengleiche Teilhabe aller an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Diese reichen von Erziehung und früher Bildung in der Familie und in vorschulischen öffentlichen Einrichtungen über schulische Bildung, berufliche Ausbildung und ein durch Arbeit und deren Ertrag selbstbestimmtes, nicht transferabhängiges Leben sowie soziale Teilhabe bis hin zur – statusabhängigen – politischen Partizipation und zur Teilhabe an den verschiedenen Schutz- und Fürsorgesystemen im Rechts- und Wohlfahrtsstaat.
Die Teilhabe verschiedener Gesellschaftsgruppen lässt sich mithilfe systematischer Integrationsmonitorings in Zahlen messen, beispielsweise mittels eines Vergleichs der Arbeitsmarktdaten der Menschen mit Migrationshintergrund und der Arbeitsmarktdaten der Menschen ohne Migrationshintergrund. Die gleichen Chancen zur Teilhabe für alle herzustellen, ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Denn es geht nicht nur um Teilhabe an bestehenden Strukturen, sondern auch darum, die Strukturen an die Bedürfnisse aller anzupassen und sie gemeinsam weiterzuentwickeln.
Die Publikationen des SVR und seines Stabs setzen sich mit dem Stand der Integration auseinander. Mit dem zweijährlich erscheinenden SVR-Integrationsbarometer untersucht der SVR das Integrationsklima in der Einwanderungsgesellschaft. Zudem nimmt er auch Stellung zu Teilhabe- und Integrationsgesetzen des Bundes und der Länder.
Aspekte im Fokus
SVR-Integrationsbarometer: bundesweite Messung des Integrationsklimas
Das SVR-Integrationsbarometer misst das Integrationsklima in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland. Als repräsentative Bevölkerungsumfrage unter Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Deutschland erhebt das Integrationsbarometer alle zwei Jahre Einschätzungen und Erwartungen mit Blick auf Integration und Migration sowie auf Integrations- und Migrationspolitik. Es erfasst zudem die soziale, kulturelle und identifikatorische Teilhabe. Die Daten des Integrationsbarometers erweitern damit die Berichterstattung zur strukturellen Integration, die auf Daten der amtlichen Statistik basiert, um drei Integrationsdimensionen.
Der Integrationsklima-Index (IKI) erfasst die Wahrnehmung des Zusammenlebens in gesellschaftlicher Vielfalt in vier sozialen Teilbereichen: Arbeitsmarkt, Nachbarschaft sowie Wohnen und Bildungssystem. Es lässt sich daher auch prüfen, ob sich die Bewertung des Integrationsklimas zwischen den einzelnen Teilbereichen unterscheidet und in welche Richtung sich ihre Wahrnehmung über die Zeit hinweg entwickelt hat.

Seit 2017/18 war der Integrationsklima-Index (IKI) sowohl unter Personen mit als auch ohne Migrationshintergrund kontinuierlich angestiegen und erreichte trotz vielfältiger Herausforderungen im Integrationsbarometer 2022 einen Höchststand von 68,5 von 100 Punkten. Im Jahr 2024 ist er jedoch um 2,2 Punkte gesunken. Ursächlich für diese Entwicklung ist, dass Menschen ohne Migrationshintergrund skeptischer auf das Integrationsklima blicken als noch in der letzten Erhebung: In dieser Gruppe ist der Index um 3,2 auf 64,9 Punkte gefallen. Bei Menschen mit Migrationshintergrund liegt der IKI hingegen beinahe unverändert bei 70,3 Punkten.
Zu den Ergebnissen und der Methodik des SVR-Integrationsbarometers informiert auch die zweite Folge des SVR-Podcasts „Migration im Fokus“. Sabine Schwebel aus dem Kommunikationsteam der SVR-Geschäftsstelle spricht dort mit Prof. Marc Helbling, Mitglied des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), Dr. Fabian Gülzau und Alex Wittlif, beide wissenschaftliche Mitarbeiter in der SVR-Geschäftsstelle.
Sonderauswertungen: Integrationsklima in den Ländern
Der wissenschaftliche Stab erstellt im Auftrag der Länder regelmäßig Sonderauswertungen des Integrationsbarometers. Die Sonderauswertungen nutzen als Stichprobe die Angaben der Personen aus dem jeweiligen Bundesland und ermöglichen differenzierte Aussagen zur sozialen, kulturellen und identifikatorischen Integration. Dazu zählen zum Beispiel subjektive Wahrnehmungen des Zusammenlebens, Erfahrungen mit Teilhabe und Ausgrenzung sowie das allgemeine Integrationsklima.
Integrations- und Teilhabegesetze
Der SVR nimmt regelmäßig Stellung zu Integrations- und Teilhabegesetzen der Länder.
Die Integration von Zugewanderten und ihren Nachkommen ist ein komplexer Prozess, der das Zusammenwirken der Zugewanderten, von Gesellschaft und Politik gleichermaßen erfordert, kurz: von allen Beteiligten. Dabei unterliegt Integration nur bedingt einer staatlichen Steuerung. Gelingende Integration kann nicht per Gesetz vorgeschrieben werden, aber ein Integrations- und Teilhabegesetz kann diesen Prozess unterstützen, indem Grundsätze und Ziele festgeschrieben, institutionelle Rahmenbedingungen für ein Mainstreaming von Integration geschaffen und Anstrengungen gebündelt werden. Auf symbolischer Ebene werden Integration und Teilhabe so außerdem als politische Aufgabe aufgewertet.
Derzeit bestehen auf Landesebene insgesamt acht Integrations- und Teilhabegesetze: das Berliner Partizipationsgesetz, das Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen, das Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg, das Bayerische Integrationsgesetz, das Integrations- und Teilhabegesetz für Schleswig-Holstein, das Hessische Integrations- und Teilhabegesetz, das Gesetz zur Förderung von Integration, Teilhabe und Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern sowie das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz.
Aus Sicht des SVR sind für die Bewertung von Integrations- und Teilhabegesetzen folgende Aspekte maßgeblich:
- Insgesamt sollte die Steuerungskraft von Integrations- und Teilhabegesetze nicht überschätzt werden. Nur wenn Integration und Teilhabe tatsächlich von allen Beteiligten in der alltäglichen Praxis mitgedacht werden, kann die starke Signalwirkung aufrechterhalten werden, die mit der Verabschiedung des Gesetzes einhergeht. Dazu beitragen kann eine möglichst frühzeitige und breite Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren innerhalb und außerhalb von Politik und Verwaltung.
- Integrations- und Teilhabegesetze haben auch eine wichtige symbolische Bedeutung. Beschränkt sich das Gesetz jedoch überwiegend auf Symbolik, läuft es Gefahr ins Leere zu laufen. Verankerte Grundsätze und Absichtserklärungen sollten deshalb durch konkrete Umsetzungsinstrumente flankiert und Zuständigkeiten klar bestimmt werden.
- Weil ein effektives Mainstreaming von Integration letztendlich erheblich von Anpassungen der allgemeinen Regelstrukturen abhängt, sollten im Rahmen eines Integrations- und Teilhabegesetzes konkrete Änderungen in integrationsrelevanten Rechtsgebieten wie z. B. dem Schulrecht vorgenommen werden.
- Integrations- und Teilhabegesetze sollten finanziell hinterlegt sein. Dadurch können insbesondere die Kommunen befähigt werden, ihre wichtige Rolle bei der Integration vor Ort zu erfüllen.









