Veranstaltungen – Sachverständigenrat
SVR-Fachgespräch Ost: Wohnen in der Einwanderungsgesellschaft: Befunde und Handlungsbedarfe
Fachgespräch zum SVR-Jahresgutachten 2026 am 1. September 2026 in Erfurt
Prof. Dr. Birgit Glorius, stellvertretende Vorsitzende des SVR, stellte den Teilnehmenden zentrale Befunde des aktuellen SVR-Jahresgutachtens mit dem Titel „Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft“.
Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum ist ein zentrales Element gesellschaftlicher Teilhabe und in den Verfassungen mehrerer Bundesländer als Staatsziel verankert. Das ist Ausdruck des Menschenrechts auf Wohnung und einen angemessenen Lebensstandard. In Deutschland trifft allerdings eine – auch aufgrund von Zuwanderung – seit Jahren wachsende Nachfrage auf ein stagnierendes Angebot. Das verschärft Verteilungskonflikte, die längst nicht mehr nur Haushalte mit niedrigen Einkommen betreffen. Für viele Menschen mit Migrationshintergrund wirken sich diese Engpässe besonders stark aus, weil sie als Neuzugewanderte neu in den Markt eintreten oder über weniger finanzielle Reserven verfügen.
Zu Beginn stellte Prof. Glorius die zentralen Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens vor. Zunächst ging sie auf Befunde zu den Wohnverhältnissen von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Vergleich ein. Menschen mit Migrationshintergrund leben in Deutschland besonders häufig zur Miete. Sie wohnen zudem im Durchschnitt häufiger in überbelegten Wohnungen und müssen außerdem einen größeren Anteil ihres zur Verfügung stehenden Einkommens für Wohnkosten aufbringen. Diese Unterschiede hängen damit zusammen, dass besonders bei Neuzugewanderten die sozioökonomische Lage im Durchschnitt schlechter ist, und entsprechende Faktoren den Zugang zu Wohnraum maßgeblich bestimmen. Darüber hinaus sind weitere Faktoren von Bedeutung, darunter auch migrationsspezifische wie (auch rassistische) Diskriminierung oder individuelle Präferenzen bei der Wohnortwahl.
Eine Rolle spiele auch, dass Zugewanderte häufig in städtischen und suburbanen Gebieten leben, wo der Wohnungsmarkt angespannter ist. Städte spielen damit als Ankunfts- und Lebensorte für Zugewanderte und ihre Nachkommen eine besondere Rolle. Im Hinblick auf die räumliche Verteilung in Städten zeigt sich: Ethnische Segregation ist in Deutschland im internationalen Vergleich gering ausgeprägt und in den letzten Jahren und Jahrzehnten insgesamt zurückgegangen. Die soziale Segregation dagegen hat zugenommen. Arm und Reich leben also tendenziell stärker jeweils unter sich. Zudem zeigt sich eine zunehmende Verschränkung von Armut und Zuwanderung.
Schließlich ging Prof. Glorius auf die Auswirkungen der Wohnlage auf Integration, Teilhabe und das soziale Miteinander ein. Bei einer guten sozialen Infrastruktur und vorhandenen Begegnungsräumen kann das Quartier zur sozialen Teilhabe beitragen, eine lokale Verbundenheit stärken und Vorurteile und Anonymität abbauen. Eine schlechte Infrastruktur wirkt sich dagegen negativ auf die Teilhabemöglichkeiten aus und kann auch das soziale Miteinander im Quartier beeinträchtigen. Auch die angespannte Wohnsituation in vielen Ballungsräumen kann Teilhabe beeinflussen, z.B. wenn sie den Zugang zu Erwerbstätigkeit erschwert. Das ist etwa dann der Fall, wenn zugewanderte Familien nicht dorthin ziehen können, wo sich bessere Jobchancen bieten, weil sie dort keine bezahlbare Wohnung finden. Das Problem stellt sich auch für ausländische Fachkräfte, die über ein stabiles Einkommen verfügen und als Neulinge in den angespannten Wohnungsmarkt eintreten. Damit ist Wohnraum inzwischen ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor.
Abschließend zog Prof. Glorius das Fazit, dass die Probleme auf dem Wohnungsmarkt ganz überwiegend allgemeine soziale Probleme sind, die sich nur zu einem sehr geringen Teil durch Migrationspolitik lösen lassen. Gefragt sei vielmehr die Wohnungs- und Sozial- wie auch die Integrationspolitik. An vorderster Stelle stehe dabei, das akute Problem des erheblichen Wohnraummangels durch Ausweitung des Angebots anzugehen. Sozialer Segregation müsse entgegengewirkt und insbesondere im unteren Preissegment Wohnraum geschaffen werden; hier spielt etwa der soziale Wohnungsbau eine wichtige Rolle und eine kluge Stadtentwicklungspolitik. Ein besonderes Augenmerk sollte auf solche Quartiere gelegt werden, bei denen sich Armut und Zuwanderung verschränken.
Die anschließende vertrauliche Diskussion mit den Teilnehmenden aus Politik, Kommunen, Wirtschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft wurde von der SVR-Geschäftsführerin Dr. Cornelia Schu moderiert.
Beim Thema Wohnungsmarkt wurde unter anderem über die regulatorischen Rahmenbedingungen und staatliche Förderinstrumente diskutiert – hier wirkt sich Überregulierung laut Teilnehmenden hemmend aus. Stattdessen müssten Anreize für den Wohnungsbau verstärkt werden. Bei hohen Baukosten liefen Forderungen nach Mietpreisobergrenzen ins Leere, Investitionen in Neubau gingen zurück. Für Erfurt wurde darauf hingewiesen, dass vorhandener Wohnraum teilweise nicht auf den Markt gelangt, da die Wohnungen nicht (mehr) vermietbar sind. Neben dem notwendigen Neubau müsse daher auch leerstehender Wohnraum stärker aktiviert werden. Zugleich zeigten sich unterschiedliche Herausforderungen in Städten und Gemeinden: Während größere Städte unter erheblichem Druck stehen, ausreichend Wohnraum vor allem im unteren und mittleren Preissegment bereitzustellen, kämpfen kleinere Gemeinden teilweise mit Leerstand und Unterbelegung sowie den Folgen des demografischen Wandels und einer Abwanderung in die Städte. Wohnungspolitik und Stadtentwicklung müssten diese unterschiedlichen lokalen und regionalen Bedingungen berücksichtigen und auch die prognostische Entwicklung der Wohnbevölkerung einbeziehen. Prof. Glorius bestätigte, dass der Wohnraummangel ein allgemeines Problem ist, das Verteilungskonflikte zwischen verschiedenen Gruppen zur Folge haben kann.
Diskutiert wurde zudem die Wohnsituation von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus anderen EU-Staaten und ihren relativ hohen Anteil unter den Wohnungslosen. Aus der Praxis wurde berichtet, dass Unternehmen und Vermittlungsfirmen Beschäftigten bei der Anwerbung teilweise auch Wohnraum vermitteln oder zur Verfügung stellen. Diese Abhängigkeit könne in einzelnen Fällen ausgenutzt werden, etwa wenn für Unterkünfte hohe Mieten verlangt oder Miet- und Nutzungsverhältnisse unmittelbar an das Arbeitsverhältnis gekoppelt werden. Der Verlust des Arbeitsplatzes könne dann zugleich den Verlust der Unterkunft bedeuten und das Risiko von Wohnungslosigkeit erhöhen. Regulierungsmöglichkeiten seien in diesem Bereich jedoch begrenzt, da entsprechende Vertragsverhältnisse vielfach privatrechtlich ausgestaltet seien. Mit Blick auf die Unterbringung von Geflüchteten wies Prof. Glorius darauf hin, dass der SVR keine pauschalen Empfehlungen zur Form (in Gemeinschaftsunterkünften oder dezentral) gebe, da die Situation vor Ort ausschlaggebend ist für die Wahl der adäquaten Unterbringung. Beide Formen hätten Vor- und Nachteile.
Über den Wohnungsmarkt hinaus wurde die Bedeutung einer bedarfsgerechten Infrastruktur hervorgehoben. Für ein vergleichsweise kleines Flächenland wie Thüringen könnten gute Pendelverbindungen dazu beitragen, Wohn- und Arbeitsorte besser miteinander zu verbinden und damit auch den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern. Diskutiert wurden in diesem Zusammenhang unter anderem der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie zusätzliche Mobilitätsangebote, etwa durch Unternehmen bereitgestellte Busverbindungen für Beschäftigte.
Konsens bestand zudem, dass zivilgesellschaftliche Strukturen, Begegnungsangebote und niedrigschwellige Anlaufstellen eine wichtige Rolle für Integration und Teilhabe spielen. Insbesondere Community-Vereine sind für neu zugewanderte Menschen oft eine erste Anlaufstelle, die Orientierung und Unterstützung bieten und den Zugang zu weiteren Teilhabemöglichkeiten erleichtern. Vor diesem Hintergrund wurde die Sorge geäußert, dass staatliche Kürzungen zum Wegfall entsprechender Initiativen und Angebote führen und damit die Teilhabemöglichkeiten insbesondere neu zugewanderter Menschen beeinträchtigen könnten.
Die rege Beteiligung an der Diskussion hat einmal mehr gezeigt, dass die sachliche und anwendungsnahe Expertise der Jahresgutachten von vielen Handlungsträgern und -trägerinnen vor Ort als wichtige Unterstützung wahrgenommen wird, um sich über die Situation auf Basis einer wissenschaftlichen Empirie auszutauschen. Regionale Besonderheiten und unterschiedliche Rahmenbedingungen vor Ort können in dem Gesprächsformat aufgegriffen und vertieft werden.
Dr. Cornelia Schu, SVR gGmbH, begrüßt die Teilnehmenden.
Prof. Birgit Glorius, SVR, stellt das Jahresgutachten 2026 vor.
Weitere Eindrücke vom Fachgespräch.
Fotos: SVR







