Integration in Rheinland-Pfalz. Sonderauswertung des SVR-Integrationsbarometers 2022

Expertise | Mai 2024

In Rheinland-Pfalz erweisen sich die Einschätzungen der Bevölkerung zu Integration trotz der vielfältigen Herausforderungen, die sich etwa durch große Fluchtbewegungen seit 2015 ergeben, als außerordentlich stabil und krisenfest. Das Integrationsklima hat sich insgesamt positiv entwickelt – es liegt auf dem Niveau des übrigen Bundesgebiets. Menschen in Rheinland-Pfalz zeichnen sich zudem durch ein großes Zugehörigkeitsgefühl zu Deutschland und zum eigenen Bundesland aus. Personen mit Migrationsgeschichte zeigen darüber hinaus eine überaus hohe emotionale Bindung an den eigenen Wohnort – mehr als die Vergleichsgruppe im übrigen Bundesgebiet. Auch bestehen in Rheinland-Pfalz in vielen Lebensbereichen, besonders dem Arbeitsmarkt, regelmäßige Kontakte zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte. Herkunftsbedingte Benachteiligungserfahrungen sind rückläufig – der entsprechende Anteil liegt geringfügig unter dem im übrigen Bundesgebiet. Anders als im übrigen Bundesgebiet ist die politische Beteiligung in Rheinland-Pfalz unter Menschen mit Migrationsgeschichte zurückgegangen.

Die Expertise stützt sich auf eine Sonderauswertung des SVR-Integrationsbarometers 2022 und vergleicht diese mit Ergebnissen der Erhebung von 2020. Sie wurde im Auftrag des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) erstellt.

Motive und Motivation in der Flüchtlingshilfe. Ergebnisse einer Befragung zum freiwilligen Engagement

Studie | April 2024

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 war zum zweiten Mal innerhalb von zehn Jahren eine Welle der Hilfsbereitschaft zur Unterstützung von Flüchtlingen zu beobachten. Doch ähnlich wie 2015/16 ließen Zeit-, Geld- und Sachspenden nach wenigen Monaten wieder nach. Vor diesem Hintergrund hat der wissenschaftliche Stab des SVR im Rahmen einer Engagementbefragung untersucht, welche Motive und Einstellungen einer freiwilligen Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe zugrunde liegen. Dabei zeigt sich beispielsweise, dass jede vierte Person, die noch nicht in der Flüchtlingshilfe aktiv ist, sich ein solches Engagement vorstellen kann. Um diese ungenutzten Potenziale besser ausschöpfen zu können, diskutiert die Studie Handlungsempfehlungen für künftige Mobilisierungsstrategien, die sich an Politik und Verwaltung in den Kommunen sowie an Arbeitgebende, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen vor Ort richten.

Die Studie entstand im Rahmen des Projekts „Solidarität in der Aufnahmegesellschaft: Wahrnehmung Geflüchteter und Determinanten für Engagement und Hilfsbereitschaft“, das von der Stiftung Mercator gefördert wird. Die empirische Grundlage bildet eine Engagementbefragung aus dem Jahr 2023, die drei Befragungswellen zwischen Februar und August 2023 mit insgesamt mehr als 4.000 Teilnehmenden umfasste.

Langsames Ende des Anwerbungsverbots? Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung für die Leiharbeit

Kurzinformation | Februar 2024

Am 1. März 2024 trat die zweite Stufe der im Sommer 2023 beschlossenen Neuregelungen zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft. Dadurch können ausländische Arbeitskräfte künftig in vielen Bereichen einfacher angeworben werden. Für die Leiharbeit soll dies jedoch grundsätzlich nicht gelten. Das generelle Anwerbungsverbot bleibt auch nach neuer Gesetzeslage bestehen. Allerdings enthalten die neuen Regelungen so viele Ausnahmen, dass die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte für Tätigkeiten in der Leiharbeit dessen ungeachtet leichter möglich wird.

Die SVR-Kurzinformation analysiert Umfang und Wirkung der Änderungen und stellt Überlegungen zu einem grundsätzlichen Systemwechsel hinsichtlich der Anwerbung in die Leiharbeit an.

Ungleiche Bildungschancen (aktualisierte Fassung)

Kurz & bündig | Februar 2024

Bildung ist ein Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe. Allerdings sind die Bildungschancen in Deutschland nach wie vor ungleich verteilt; das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. In einem Faktenpapier hat der Sachverständigenrat für Integration und Migration die zentralen Befunde zur Bildungsbenachteiligung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund zusammengestellt.

Stellungnahme zur Einführung eines Teilhabe- und Partizipationsgesetzes Niedersachsen

Stellungnahme | Februar 2024

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, im Vorfeld der Beratungen zur Einführung eines niedersächsischen Teilhabe- und Partizipationsgesetzes eine Stellungnahme abzugeben. Der SVR begrüßt die Bemühungen um eine nachhaltige Ausgestaltung der Integrationsinfrastruktur und das Vorhaben eines Teilhabe- und Partizipationsgesetzes. Dabei ist es aus Sicht des SVR wichtig, Integration als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und ein auf Potenziale ausgelegtes Verständnis von Zuwanderung und Diversität voranzubringen.

Der SVR empfiehlt ein Gesetz, das nicht nur eine symbolisch-kommunikative Dimension hat, sondern auch durch konkrete Umsetzungsinstrumente flankiert ist und Zuständigkeiten klar bestimmt. Ein zentraler Regelungsbereich sollte die diversitätssensible Öffnung der Verwaltung sein. Darüber hinaus kann für die Einrichtung von Integrationsbeiräten und -beauftragten auf Ebene des Landes und der Kommunen eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Im Hinblick auf die Wirkung des Gesetzes ist auch die Frage der finanziellen Hinterlegung zentral. Hier regt der SVR eine Verknüpfung mit gezielten Fördermaßnahmen an.

Daueraufenthalt, Rückkehr oder zirkuläre Mobilität? Optionen für ukrainische Kriegsflüchtlinge nach dem vorübergehenden Schutz

Studie | Januar 2024

Derzeit leben gut vier Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in der EU, ein Viertel davon in Deutschland. Der von der Europäischen Union 2022 beschlossene und bereits verlängerte vorübergehende Kollektivschutz läuft im März 2025 aus. Den Regierungen Deutschlands und anderer europäischer Staaten bleibt lediglich ein Jahr Zeit, um entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat daher im Rahmen einer Studie untersucht, welche Optionen es für einen fortgesetzten Aufenthalt der Kriegsflüchtlinge gibt und wie es durch eine geförderte Rückkehr oder zirkuläre Mobilität gelingen kann, sowohl die berechtigten Interessen der Ukraine, der Aufnahmestaaten als auch der geflohenen Menschen selbst zu berücksichtigen. Die Studie gibt entsprechende Handlungsempfehlungen für die Politik auf europäischer Ebene sowie für Bund und Länder.

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Änderung anderer Gesetze

Stellungnahme | Januar 2024

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Änderung anderer Gesetze Stellung zu nehmen. Das darin enthaltene Gesetz zur Förderung von Integration, Teilhabe und Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern verankert Integration als gesamtgesellschaftlichen Prozess, der die aktive Mitwirkung aller Beteiligten erfordert. Die Rolle von Politik und Verwaltung, integrationsförderliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wird hervorgehoben. Dabei wird insgesamt ein auf Potenziale ausgelegtes Verständnis von Diversität vorangebracht. Diese Ausrichtung des Entwurfs begrüßt der SVR ausdrücklich.

Mit wenigen Ausnahmen werden die festgeschriebenen Ziele und Absichtsbekundungen jedoch nicht durch die Benennung klarer Zuständigkeiten oder verbindlicher Vorgaben und Instrumente zur Umsetzung untermauert. Der Entwurf sieht zudem keine eigene finanzielle Hinterlegung vor, die den Aufbau nachhaltiger Integrationsstrukturen unterstützen würde. Die Möglichkeit, im Rahmen des Artikelgesetzes Änderungen in bestehenden integrationsrelevanten Rechtsgrundlagen vorzunehmen, wird nur begrenzt genutzt. Hier sieht der SVR Nachbesserungsmöglichkeiten.

Fakten zur Einwanderung in Deutschland (aktualisierte Fassung)

Kurz & bündig | Dezember 2023

In der aktuellen Debatte um Zuwanderung möchte der Sachverständigenrat für Integration und Migration mit Fakten zur Versachlichung beitragen. Die wichtigsten Informationen und Zahlen zu Arbeitsmigration, Flucht und Asyl sowie zu Muslimen in Deutschland sind in einem Faktenpapier zusammengestellt.

Wer soll eingebürgert werden? Ergebnisse eines Vignettenexperiments zu Einbürgerungspräferenzen

Kurzinformation | November 2023

Vor dem Hintergrund der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat der wissenschaftliche Stab des SVR 1.500 Personen im September 2023 online befragt. Im Rahmen einer Vignettenstudie konnten sie über die Einbürgerungsbegehren von Personen mit verschiedenen Eigenschaften entscheiden. Die Analyse der Einstellungen der deutschen Bevölkerung zu Einbürgerungen zeigt, dass Befragte Einbürgerungen eher befürworten, wenn eine gute Integration der Antragsstellenden anhand von Sprachkenntnissen und Erwerbstätigkeit nachgewiesen wird und diese schon länger hier leben. Zudem gibt es herkunftslandbezogene Präferenzen. So werden britische Staatsangehörige im Vergleich zu Personen aus der Türkei und Indien bei der Einbürgerung vorgezogen. Ältere Befragte lehnen den sog. Doppelpass zudem tendenziell ab.

Auch der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat sich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert. Das „Positionspapier zur Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts“ finden Sie hier.

Positionspapier zur Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts

Positionspapier | November 2023

Im August 2023 hat die Bundesregierung einen vom Bundesministerium des Innern und für Heimat erarbeiteten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG-E) vorgelegt. Dieser wird ab dem 1. Dezember im Bundestag beraten. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) sieht im Entwurf das Potenzial, die Einbürgerungszahlen in Deutschland nachhaltig zu erhöhen.

Im Positionspapier erläutert der SVR, welche Chancen und Risiken mit der geplanten Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts einhergehen. Durch die Verkürzung der für einen Anspruch auf Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltsfristen sowie die Zulassung der Mehrstaatigkeit bei Einbürgerung werden zentrale Einbürgerungshürden beseitigt. Die unlimitierte Weitergabe doppelter Staatsangehörigkeit über Generationen hinweg wirft jedoch demokratiepolitische Fragen auf. Mit Blick auf das Einbürgerungskriterium der Lebensunterhaltssicherung empfiehlt der SVR, am Status quo festzuhalten: Der Bezug von Sozialleistungen ist dann kein Einbürgerungshindernis, wenn die betroffene Person die Inanspruchnahme nicht selbst zu vertreten hat. Der SVR befürwortet, dass das für die Anspruchseinbürgerung geforderte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes um einen deklamatorischen Zusatz ergänzt wird, der u. a. antisemitisch oder rassistisch motivierte Handlungen explizit als Ausschlussgrund nennt. Er verweist jedoch darauf, dass der Zusatz weitgehend unbestimmte Rechtsbegriffe beinhaltet. Damit die mit der Reform bezweckte erleichterte Einbürgerung gelingen kann, ist es aus Sicht des SVR notwendig, die praktische Umsetzung mitzudenken. Nur wenn die Einbürgerungsbehörden entsprechend vorbereitet und adäquat ausgestattet werden, kann eine wachsende Zahl an Einbürgerungsanträgen zeitnah bearbeitet werden.